Teilzonenplan Tschessweg - Genehmigung
Plan da zonas · Grabs · Abolì ils 01-03-2026
Document
- Numer
- 2004-3010
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Grabs
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 23-03-2004
- En vigur dapi
- 23-03-2004
- Abolì
- 01-03-2026
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Grabs mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.Gallen
Baudepartement des Kantons St.Gallen
jv
23. März 2004
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Grabs Rathaus Sporgasse 7 9472 Grabs
Gemeinde Grabs: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Ganzen Text zeigen
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Teilzonenplan Tschessweg'
Mit der Einzonung sollen für den Bau eines Versickerungskörpers mit Zufahrt nachträglich rechtlich einwandfreie Verhältnisse geschaffen werden. Es besteht ein erhebliches Interesse, dass öffentliche Bauten und Anlagen baurechtskonform sind. Der Teilzonenplan ist aus dieser Sicht recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.-.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Grabs Gen. TZP Tschessweg EiT 1922
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein
Kopie: > _ Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung
Grabs Gen. TZP Tschessweg EiT 1922
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun