Erlass Planungszone Parz. Nr. 778

Zona da planisaziun · Neckertal · Abolì ils 19-08-2023

Document

Numer
2020-6790
Gener
Zona da planisaziun
Vischnanca
Neckertal
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
05-08-2020
Publitgà
20-08-2020
En vigur dapi
20-08-2020
Abolì
19-08-2023

Karte

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Datotecas

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Text

Politische Gemeinde Hemberg

Auszug aus dem Protokoll vom 5. August 2020 des

Gemeinderates Hemberg 121

05. 05.04.

Bauverwaltung Baugesuche, Baubewilligungen, Bauakten, Bauermittlungsgesuche, Plakatwände

9633 Bächli (Hemberg) Neubau Tiefgarage auf Grundstück Nr. 778 - Erlass einer Planungszone

Sachverhalt

Am 17. J uli 2020 ging das eingangs erwähnte Baugesuch ein. Erwägungen

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A. Die Gesuchsteller erhielten vom Gemeinderat - wie andere von einer Auszonung betroffenen Grundeigentümer auch - folgendes Schreiben (dat. 16. April 2019) zugestellt:

Wir haben Sie am 22. November 2018 oder 10. April 2019 darüber informiert, dass der Gemeinderat Hem• berg aufgrund der kantonalen Vorgaben die zu grosse Bauzone in Hemberg reduzieren muss. Aufgrund der Reaktionen während der Informationsveranstaltung und der eingegangenen Eingaben im Zuge der anschliessenden Mitwirkung wird sich der Gemeinderat im Rahmen der Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung nochmals eingehend mit diesen Auszonungen beschäftigen. Die überarbeitete Ortsplanung wird der Bevölkerung voraussichtlich Anfang 2020 zur Stellungnahme unterbreitet, bevor die Planungsinstrumente gemäss Art. 41 Planungs- und Baugesetz (PBG) öffentlich aufgelegt werden. Dabei werden Sie nochmalig Gelegenheit haben, von der Mitwirkung Gebrauch machen zu können. Der Gemeinderat macht Sie darauf aufmerksam, dass im Falle von bekanntwerdenden Bauabsichten oder eingehenden Baugesuchen auf betroffenen und bezeichneten Parzellen, welche als potentielle Auszonungsflächen gelten, gemäss Art. 42 ff. kantonales Planungs• und Baugesetz (PBG) eine Planungszone erlassen wird. Innerhalb dieser Planungszone darf nichts unternommen werden, was eine allfällige Auszonung in Frage stellen könnte. B. Gemäss Art. 45 PBG sistiert die Baubehörde hängige Baugesuche fü r die Geltungsdauer der Planungszone, wenn das Bauvorhaben dem Zweck der Planungszone widerspricht. Ist ein Baugesuch hängig, wird die Planungszone innert drei Monaten seit der Bekanntmachung des Baugesuchs bezeichnet. Später bezeichnete Planungszonen entfalten keine Wirkung für das Baugesuch. C. Das vorliegende Baugesuch ist von einer solchen Massnahme - sprich Erlass einer Planungszone - betroffen. Das notwendige Verfahren ist in die Wege zu leiten.

Auszug aus dem Protokoll des

Gemefoderates Hemberg

Protokoll vom 5. August 2020

Beschluss 1.

Der Gemeinderat beschliesst in Anwendung von Art. 42 ff. PBG für die Dauer von 3 Jahren über eine Teilfläche des Grundstücks Nr. 778 (Situation gemäss Projektplan Nr. 004.3.012 vom 28.07.2020) eine Planungszone. Text gemäss beiliegendem Inserat.

2. Veröffentlichung im Gemeindemitteilungsblatt vom 20. August 2020. Die Planungszone wird am Tag der öffentlichen Bekanntmachung wirksam. Rechtsmittel haben keine aufschiebende Wirkung, soweit die Rechtsmittelbehörde keine andere Verfügung trifft. 3. Protokollauszug an:

-

1-

(Hemberg); eingeschrieben

Beilage: Inseratetext, Kopie Projektplan Nr. 004.3.012 vom 28.07.2020 (Planerschaft); A-Post Plus Beilage: Inseratetext, Kopie Projektplan Nr. 004.3.012 vom 28.07.2020 (per E-Mail) Beilage: lnseratetext, Kopie Projektplan Nr. 004.3.012 vom 28.07.2020 Bauverwaltung, intern Akten

Gemeinderat Hemberg

Cornel Schmid Ratsschreiber

Versandt am: 7. August 2020