Sondernutzungsplan Änderung Gestaltungsplan Seehof Ost

Plan d'utilisaziun spezial · Rorschach

Document

Numer
2019-1360
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Rorschach
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
04-12-2018
Approvà
01-02-2019
Publitgà
18-12-2018
En vigur dapi
01-02-2019

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartement,

Amt f ür Raumentwicklung

Lâmmlisbrunnenskasse 54, 900'1 Sl.Gallen

und Gæinformation,

A-Post Stadtrat Rorschach

1. Februar2019

Ganzen Text zeigen

Hauptstrasse 29 9400 Rorschach

Geschäft Nr. 19-794 Gemeinde Rorschach: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Stadtpräsident Sehr geehrte Damen und Herren Stadträte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgeküzt PBG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

o Sondernutzungsplan Anderung Gestaltungsplan Seehof Ost Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes:

Ausgangs lageA/orhaben Der Gestaltungsplan Seehof Ost wurde am 5. Mai 2014 vom Baudepartement genehmigt. Dieser sichert die städtebauliche Entwicklung der Baulücke zwischen den Liegenschaften Bellevue und der Raiffeisenbank. Die Überbauung mit Tiefgarage, welche auf entsprechendem Erlasse basiert, wurde mittlerweile realisiert. Die Parzelle Nr.444liegt südlich des Gestaltungsplans Seehof Ost und ist im Eigentum der Katholischen Kirchgemeinde. Die Eigentümerin prüft aktuell einen Abbruch des Gebäudes und eine Neuüberbauung. Bereits nach dem Standortwechsel der Stadtbibliothek, wurde die Parzelle mit dem Teilzonenplan Seehof Süd, genehmigt am 20. August 2014, von der Zonefúr öffentliche Bauten und Anlagen OeBA in eine Kernzone K5 umgezont. Der rechtskräftige Gestaltungsplan orientierte sich an den ursprünglichen Pazellengrenzen. Die Parzellenstruktur wurde in der Zwischenzeit unter Berücksichtigung der Überbauung Seehof angepasst. Der Stadtrat hat den entsprechenden Tauschvertrag zwischen der Stadt Rorschach und der Katholischen Kirchgemeinde am 21. Dezember 2015 (Beschluss Nr. 455/2015) genehmigt. Der Gestaltungsplan Seehof Ost soll auf die neue Parzellenstruktur angepasst und eine Erschliessung bzw. Verbindung via Tiefgarage Hafen für die Parzellen Nrn. 444 und 451 gesichert werden. Die Anderung des Sondernutzungsplans Gestaltungsplan Seehof Ost wurde vom Ge-

meinderat am 4. Dezember 2018 erlassen. Der Erlass wurde vom 18. Dezember 2018 bis

19-7 I 624670.13371Ldoax

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17 . Januar 2019 öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Am 22. Januar 2019 hat der Stadtrat den Erlass festgesetzt und um Genehmigung ersucht.

Erwägungen Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft den Erlass auf seine Rechtmässigkeit sowie auf dessen Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Auf eine Vorprüfung wurde vezichtet. Die Anderung des Geltungsbereiches beeinträchtigt den Zweck des Gestaltungsplans nicht. Mit der optionalen Erschliessung für die Pazellen Nrn. 444 und 451 via Tiefgarage

Hafen wird eine effiziente Erschliessung und eine städtebaulich bessere Lösung ermöglicht. Der vorliegende Erlass ist rechtmässig und stimmt mit den übergeordneten Planungen überein.

Verfügung ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Venrualtungsrechtspflege (sGS 951.1; abgeküzt VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungsund Baugesetz (sGS 731.11, abgeküzt PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, abgekürzt ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindevenrualtung (sGS 821.5; abgekürzt GebT) verfügt das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:

1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Eruøägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für die vodiegende Verfügung beträgt Fr. 400.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m. Ar1.47 Abs. 'l VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

flt,)

Ralph Etter

19 794 I 624670.133719.docx

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Beilagen - Genehmigter Erlass - Rechnung mit Einzahlungsschein

Kopie

- Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)

19'794 I 62467 0_1337 19.docx

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