Zonenplan - Genehmigung
Plan da zonas · Gommiswald
Document
- Numer
- 2018-4812
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Gommiswald
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 15-05-2018
- Approvà
- 27-12-2018
- Publitgà
- 06-06-2018
- En vigur dapi
- 27-12-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
820 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton St.Gallen
Baudepartement
Baudepartement, Amt f úr Raumentw¡cklung und Gæinformation, Lãmml¡sbrunnenstrasse 900'1 St.Gallen
il,
A-Post
Gemeinderat Gommiswald Rietwiesstrasse 2 8737 Gommiswald
27. Dezember 2018
Geschäft Nr. 18-651b Gemeinde Gommiswald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sie haben uns in Nachachtung von Art. 38 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:
Ganzen Text zeigen
. Baureglement . Zonenplan l:5'000 . Zonenplan 1:10'000
I Ausgangslage
Die Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden fusionierten per 1. Januar 2013 zur Gemeinde Gommiswald. Das Zusammenführen der drei Baureglemente sowie der dazugehörenden Zonenpläne sollte dabei erst nach lnkraftsetzung des neuen PBG angegangen werden. ln einem ersten Schritt möchte die Gemeinde Gommiswald nun die drei bisher unterschiedlichen Baureglemente inkl. Zonenpläne vereinheitlichen und dabei die Rahmennutzungsplanung auf das neue Planungs- und Baugesetz abstimmen (2.8. geänderte Zonenbezeichnungen). Nach Abschluss der vorliegenden Phase soll der kommunale Richtplan über das gesamte Gemeindegebiet, das Konzept der lnnentwicklung und eine Strategie der ortsplanerischen Entwicklung über die Gesamtgemeinde erarbeitet werden. Diese Aufgaben werden unter Berücksichtigung derAnforderungen des Bundesgesetzes über die Raumplanung (SR 700, RPG) sowie des Kantonalen Richtplans erfolgen. Eine erneute Teilrevision des Zonenplans wird daher nicht auszuschliessen sein. Das Baureglement und die beiden Zonenpläne lagen vom 6. Juni201B bis 5. Juli2018 öffentlich auf. Laut Genehmigungsantrag der Gemeinde Gommiswald vom 8. Oktober 2018 wurden während der Auflagefrist keine Einsprachen erhoben. Die Erlasse wurden anschliessend vom 13. August 2018 bis 21 . September 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt, welches unbenützt abgelaufen ist. lm Zusammenhang mit der Sanierung und Renaturierung des Erlenbächlis erliess der Gemeinderat Gommiswald am 15. August 2017 den Teilzonenplan Vogelsang, welcher eine Zonengrenzkorrektur von sehr untergeordneter Bedeutung vorsah (Abtausch Wohnzone WE und Grünzone Freihaltung innerhalb Bauzone). Der Planerlass lag vom 31. August 2017 bis 29. September 2017 auf und wurde vom 26. Oktober 2017 bis 4. Dezember 2017 dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Genehmigung des Teilzonenplans erfolgte am 26. Juli 2018. Die Anpassung des Teilzonenplans Vogelsang an das PBG (Wohnzone WE in Wohnzone W10.5 und Grünzone Freihaltung in Schutzzone innerhalb Bauzone SiB) erfolgte im vereinfachten 1B-6516
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Verfahren mit schriftlicher Zustimmung der betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer. ln den vorliegend zur Genehmigung eingereichten Zonenplänen ist der lnhalt des Teilzonenplans Vogelsang integriert.
2 Erwägungen
Der am 1. November 2017 genehmigte kantonale Richtplan ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung (BGer 1C_38412016, Urteil vom 16. Januar 2018, Erw. 2) ab Genehmigung sofort anwendbar. Planerlasse, die bei lnkraftreten des Richtplans noch nicht rechtskräftig genehmigt waren, haben somit den Vorgaben des teilrevidierten RPG zu entsprechen und die Vorgaben des neuen Richtplans zu erfr.illen (vgl. lnformationsschreiben des AREG vom 30. April 2018). Das eingangs enrvähnte schrittweise Vorgehen in der Ortsplanungsrevision ist vom AREG anlässlich einer Besprechung im November 2017 als gangbare Lösung angesehen worden. Auf den vorläufigen Verzicht des lnnenentwicklungskonzeptes und dessen Umset zung in der Ortsplanung kann jedoch nur ausnahmsweise vezichtet werden. Dies, weil die drei ehemaligen Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden über aktuelle Ortsplanungen verfügen (Gommiswald:Zonenplan 2013 und Baureglement 199112004; Ernetschwil : Zonenplan 1 996/2000 und Baureglement 20061201 2; Rieden : Zonenplan und Baureglement20ll) und diese nach der Gemeindefusion baldmöglichst zusammengeführt werden sollen. Die Ausführungen aus derVorprüfung vom 9. Mai 2018 sind in den vorliegenden Planerlassen berücksichtigt. Mit der Überarbeitung des kommunalen Richtplans und der Umsetzung des lnnenentwicklungskonzepts wird die Nutzungsplanung bald wieder zu überprüfen und allenfalls anzupassen sein. lnsofern könnten sich nicht unerhebliche Verfahrensrisiken wegen der Planbeständigkeit ergeben. Die Ortsplanung ist Sache der politischen Gemeinde (Art. 1 Abs. 1 PBG). Die zuständige kantonale Stelle prüft die Erlasse auf Rechtmässigkeit sowie auf deren Übereinstimmung mit der kantonalen Richtplanung und der Sachplanung des Bundes (Art. 38 Abs. 2 PBG). Es wird festgestellt, dass die vorliegenden Erlasse rechtmässig sind. lm Sinne obiger Erwägungen wird die abschliessende Prüfung der Übereinstimmung mit den übergeordneten Planungen, d.h. dem kantonalen Richtplan und den Sachplanungen des Bundes, erst im Rahmen der nachfolgenden Planungsschritte vorgenommen.
3 Verfügung
ln Anwendung von Art. 38 PBG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Ven¡¿altungs-
rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 3 Bst. c der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (sGS 731.11, PBV), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5; GebT) verfügt das
Amt für Raumentwicklung und Geoinformation:
1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Enr'uägungen genehmigt.
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2. Folgende Erlasse werden aufgehoben: . Baureglement Gommiswald vom 10. Juli '1991 und Anderung vom 9. August 2004 r Baureglement Ernetschwilvom 4. April 2006 und Anderung vom 24. Oktober 2012 . Baureglement Rieden vom 31 . Mâr22011 . ZonenÞlan Gommiswald 1:2'000 vom 22. Oktober 2013 o Zonenplan Gommiswald 1:5'000 vom 22. Oktober 20'13 o Zonenplan Ernetschwil 1:5'000 vom 28. Februar 1996 . Nachtrag l, Zonenplan Ernetschwil vom 20. Dezember 2000 . Nachtrag ll, Zonenplan Ernetschwil vom 20. Dezember 2000 o Zonenplan Rieden 1:2'000 vom 31 . Mär22011 r Zonenplan Rieden 1:5'000 vom 31 . Mär22011 a
Zonenplananpassungen aufgrund derWaldfeststellung (Übersichtsplan 1:2'000) Gommiswald vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.2, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.3, 1:1'000 vom 10. Juni '1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.4, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.5, 1:'1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.6, 1:1'000 vom '10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.7, 1:1'000 vom '10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr.9, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr. 10, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr. 11, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplananpassung aufgrund Detailplan Nr. 13, 1:1'000 vom 10. Juni 1998 Zonenplanänderung Gebertingen, Parzellen Nrn. 811 + 388 vom 16. Februar 2004 Zonenplanänderung Gebertingen, Parzelle Nr. 367 vom 15. November2004 Teilzonenplan Schlatt vom 10. September 2012 Teilzonenplan Hinterernetschwil vom 24. Oktober 201 2 Teilzonenplan Gommiswalderstrasse vom 8. Februar 2016 Teilzonenplan Rietwies vom 8. Februar 2016 Teilzonenplan Sonnenbühl und Mülibächli vom L Februar 2016 Teilzonenplan Sternen, Üetliburg vom 14. Dezember 201ô Teilzonenplan Huetbach, Aufhebung Gewässerabstandslinien vom 26. Juli 2018 Teilzonenplan Vogelsang vom 26. Juli 2018.
3. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr.2'400.*
Die Zonenplanänderungen sind gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (lTF oder XTF) sowie als PDF dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Vermessung, einzureichen.
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Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 132 PBG i.V.m, Ar1.47 Abs. I VRP innert viezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beim Baudepartement erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
,'T Geoinformation a.i.:
Markus Zimmermann
Beilagen - Genehmigte Erlasse - Rechnung mit Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung (einschliesslich Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - OP (einschliesslich Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - KP (ohne Erlasse)
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Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun