Baulinienplan Augrabenstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald
Document
- Numer
- 2000-2860
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Sennwald
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 06-03-2000
- Approvà
- 02-05-2000
- Publitgà
- 15-03-2000
- En vigur dapi
- 02-05-2000
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
gt
______________________ Baudepartement des Kantons St.Gallen
________________________________
8
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
Vt V
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
2 Mai 2000
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Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen
VII 28 Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Baulinienplan Augrabenstrasse
Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VPR), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3 0 0 .-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes
Dr. V- Flaad Beilagen: " Genehmigter Erlass ■ Einzahlungsschein
BDTextaktuell.doc
Baudepartement Planungsamt
Kopie: ■ Planungsamt ■ Rechtsabteilung
BDTextaktuell.doc
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