Baulinienplan Frümsen - Schnaren

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2001-2860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
28-10-1996
Approvà
07-03-2001
Publitgà
06-11-1996
En vigur dapi
07-03-2001

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

Baudepartement des Kantons St.Gallen

V g V

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 6 0

Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

7. März 2001

VII 28 Sennwald: Genehmigung v o n Gemeindeerlassen Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > Teilzonenplan „Frümsen, Schnarren“ > Baulinienplan „Frümsen, Schnarren“ > Baulinienplan „Salez, Hinterdorf“ > Baulinienplan „Salez, Schlossfeld“ Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspfleqe (sGS 951 1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Ermachtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T000 - (je Fr. 250.-). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen

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V; v : Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

Flaad Beilagen: > genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein EV.G.Gemeinde.Texlakttiell.doc