Teilzonenplan Weiler Büsmig - Genehmigung

Plan da zonas · Sennwald

Document

Numer
2004-2810
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
08-09-2003
Approvà
05-04-2004
Publitgà
29-10-2003
En vigur dapi
05-04-2004

Karte

10 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Sennwald Rathaus 9467 Frümsen

5. April 2004

Gemeinde Sennwald : Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: >

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Teilzonenplan Weiler Büsmig'

>

Baureglementsänderung Z Ergänzung 2003

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön­ nen. Die Regelung des Abstandes gegenüber eingedolten Gewässern wurde in der Baureglements­ anpassung 2000 zurückgestellt. Mit der vorliegenden Genehmigung von Art. 22 Abs. 2 BauR wird diese Pendenz bereinigt. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.- (Teilzonenplan Fr. 300.-; Anpassung Baureglement Fr. 200.-).

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Sennwald G en. W eilerzone Büsmig E IT 1940

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein

Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung

Sennw ald G en. W eilerzone Büsmig EiT 1940