Überbauungsplan Unterlöögert

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2007-2860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
29-07-2002
Approvà
08-02-2007
Publitgà
14-08-2002
En vigur dapi
08-02-2007

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

8. Februar 2007

M

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

X jg y

Telefon 071 229 30 03, Fax 07~1~229 39 60

Baudepartemant Z Rechtembtoîlung

Eingang

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Gemeinderat Sennwald 9467 Frümsen

- 9. Feb. 2007

Bearb. Nr.

Gemeinde Sennwald: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Unterlöögert 2

•

Überbauungsplan Unterlöögert

•

Teilzonenplan Saxerriet / Tüfmoos-Niderholz / Burstriet / Robert / Weier

•

Teiländerung der Vorschriften zur Schutzverordnung

•

Plan zur Schutzverordnung, Teiländerung Saxerriet / Tüfmoos-Niderholz / Burstriet / Robert / Weier / Wis

Die eingereichten Erlasse wurden verschiedentlich vorgeprüft (vgl. unsere Schreiben vom 18. Februar 2004, 1. Februar 2005 und 31. Mai 2005). Die Erlasse wurden dementsprechend überarbeitet. Sie sind somit recht- und zweckmässig und können genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 3'850.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

06-5479 / 77547_40944

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung (OP/NLS)

06-5479 / 77547_40944.doc