Baulinienplan Gewässerraum Augraben

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2015-2860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
16-02-2015
Approvà
24-11-2015
Publitgà
01-04-2015
En vigur dapi
24-11-2015

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

24. November 2015

Geschäft Nr. 15-8235 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e

Baulinienplan Gewässerraum Augraben

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Mit dem Baulinienplan wird der Gewässerraum des Augrabens im Bereich La Fresa bis Verdunova gesichert. Die Zugänglichkeit zum Gewässer erfolgt auf der östlichen Seite. Die Baulinie Gewässerabstand für Anlagen westlich des Gewässers verläuft in einem Abstand von 1.5 m entlang der Böschungsoberkante. Mit dem vorliegenden Erlass wird den Anforderungen der Gewässerschutzverordnung (SR 814.201 ; abgekürzt GSchV) Rechnung getragen und der Gewässerraum vorläufig materiell gesichert. Die formelle Festlegung des Gewässerraumes hat noch zu erfolgen, sobald die kantonalgesetzlichen Bestimmungen vorliegen. Es wurde eine kantonale Vorprüfung mit Bericht vom 15. Januar 2015 durchgeführt. Die darin erwähnten zwingenden Ausführungen wurden berücksichtigt. Der Gemeinderat hat den Baulinienplan am 16. Februar 2015 erlassen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 1. April bis 30. April 2015. Eine eingegangene Einsprache wurde vom Gemeinderat abgewiesen, ein Rekurs wurde nicht eingereicht. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

15 -8 2 3 5 / 4 5 5 0 9 4 _ 1 0 8 0 3 8 .d o c x

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 850.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass (einfach) Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung (inkl. Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst Amt für Natur, Jagd und Fischerei

15-8235 / 455094_108038.docx

Plan

Gemeinde Sennwald

Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Bereich La Fresa bis Verdunova ,/mon

Baulinienplan

Situation 1:1'000

Gewässerraum Augraben Verdunova

I 6, Feb. 2815 Vom Gemeinderat erlassen am: L a Fresa ■ tssàhreibérin:

Der Gemeindepräsid

mit-.".--

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3 0. April

- 1. April 2015

Öffentlich aufgelegt vom:

2 t. m 2015 Vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt am: ....................... itobahn A I 3 Mit Ermächtigung Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG):

FKL & Partner AG Ingenieur und Geometerbüro Laufenbrunnenstrasse 36 9472 Grabs

mail: [email protected] 081 750 33 99 081 750 33 90

www.fkl.c Te ax:

Zertifiziert nach ISO 9001 Reg. Nr, 13319-3

Plan Nr.: 140777KL-1 Genehmigung:

Büro:

Massstab:

Format:

Grabs

1000

45/126

Änderung:

Entw:

Gez:

Kontr:

A B C

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Datum: 05.11.2014 27.11.2014 29.01.2015 19.03.2015

Pfad: Q:\Gemeinden\Sennwald\2014Bau\140777KL_Gewaesserraum_Augraben\Plaene Datei: 140777KL-1_Situation_GWR_GWA.dwg

Legende Festlegungen:

Hinweise Gewässer: Baulinie Gewässerabstand für Anlagen

offen / eingedolt

Baulinie Gewässerabstand für Bauten

Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Sonstige Hinweise: ...................

Baulinie Swissgrid AG für Bauten nach Art. 38 LeV

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Baulinie ASTRA für Bauten Hochspannungsfreileitung Swissgrid AG