Teilzonenplan Saxerriet - Genehmigung

Plan da zonas · Sennwald

Document

Numer
2016-2810
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
04-04-2016
Approvà
10-08-2016
Publitgà
13-04-2016
En vigur dapi
10-08-2016

Karte

9 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

B a u d e p a rte m e n t. A m t fü r R a u m e n tw ic k lu n g u n d G e o in fo rm a tio n , L ä m m lis b ru n n e n s tra s s e 54, 9001 S t.G a lle n

A-Rost Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

10. August 2016

Geschäft Nr. 16-3965 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Saxerriet

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Im Saxer Riet befindet sich die kantonale Strafanstalt Saxerriet. Deren Entwicklung ist in einem Masterplan festgehalten, der überarbeitet wurde. Nun soll die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen den tatsächlichen Verhältnissen sowie den geplanten Ausbauten angepasst werden. Die Bauzone im Gebiet wird nicht vergrössert, es erfolgt eine flächen­ gleiche Umlegung vor Ort. Gleichzeitig wird eine Nutzungsbeschränkung (Gebiet muss im Krisenfall unter den Pflug genommen werden können) aufgehoben, da dieses Gebiet wieder der Landwirtschaftszo­ ne zugeteilt wird. Der Teilzonenplan wurde vom Gemeinderat am 4. April 2016 erlassen, vom 13. April bis 12. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und vom 26. Mai bis 4. Juli 2016 dem fakultativen Refe­ rendum unterstellt. Es sind keine Einsprachen eingegangen und die Referendumsfrist ist ungenutzt abgelaufen. Aus der Genehmigungsprüfung ergeben sich folgende Hinweise:

Gebühren Gemäss Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1 ; ab­ gekürzt VRP) sind für Verfügungen Gebühren zu erheben. Diese Baulandumlegung liegt auch im Interesse des Kantons, womit in Anwendung von Art. 97 VRP auf die Erhebung einer Gebühr verzichtet werden kann.

1 6 -3 9 6 5 / 4 9 0 3 8 6 ,1 1 2 8 2 3 .d o c x 4 9 0 3 8 6 ,1 1 2 8 2 3 .d o c x

Kompen sa tion spflich t Nach Art. 38a des Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) sind die kantonalen Richtpläne den Anforderungen der Art. 8 und 8a RPG anzupassen. Da dies im Kanton St.Gallen noch nicht erfolgte, darf die Fläche der rechtskräftig ausgeschiedenen Bauzone insgesamt nicht vergrössert werden (Art. 38a Abs. 2 RPG). Nach Art. 46 RPG sind dem Amt für Raumentwicklung (ARE) Genehmigungsentscheide von Nutzungsplänen zu eröffnen, wenn bei der Ausscheidung von Bauzonen u.a. Art. 38a Abs. 2 RPG zur Anwendung gelangt. Folglich ist diese Verfügung dem ARE zu eröffnen. Die Genehmigungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und ge­ nehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 VR P, Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Auf die Erhebung einer Gebühr wird verzichtet.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Zur Eröffnung an (per Einschreiben; einschliesslich Kopie Erlass und Planungsbericht) Bundesamt für Raumentwicklung ARE, 3003 Bern

16 -3 9 6 5 I 4 9 0 3 8 6 _ 1 12 82 3 d o c x

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) — Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass)

3/3 16 -3 9 6 5 / 4 9 0 3 8 6 ,1 1 2 8 2 3 .d o c x