Überbauungsplan Unterlöögert, 1. Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · Sennwald

Document

Numer
2016-2860
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sennwald
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
11-01-2016
Approvà
21-06-2016
Publitgà
27-01-2016
En vigur dapi
21-06-2016

Karte

3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St Gallen

20. Juni 2016

A-Post Gemeinderat Sennwald Spengelgass 10 9467 Frümsen

Geschäft Nr. 16-1665 Gemeinde Sennwald: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Überbauungsplan Unterlöögert, 1. Änderung

Ganzen Text zeigen

Der Überbauungsplan Unterlöögert wurde am 8. Februar 2007 vom Baudepartement ge­ nehmigt. Mangels Zustimmung einer Grundeigentümerin soll die vorgesehene Zufahrt verschoben werden, was eine Anpassung der Baulinien erfordert. Ergänzend wurde der Teilstrassenplan Wagnereiweg erarbeitet. Der Gemeinderat hat die Änderung des Überbauungsplans am 11. Januar 2016 erlassen. Die Auflage erfolgte vom 27. Januar bis 25. Februar 2016, es sind keine Einsprachen eingegangen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. T 0 9 0 .- (Anteil AFU-RU 140.-).

16-1665 / 482370_110523.docx

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass (zweifach) Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan "Wagnereiweg, Neuerschliessung" (G3) des Tiefbauamtes vom 14. Juni 2016 Kopie Rechtsabteilung (einschliesslich Erlass) Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (einschliesslich Erlass) Tiefbauamt, Rechtsdienst

16-1665 / 482370_110523 docx