Baulinienplan Valungagraben

Plan d'utilisaziun spezial · Walenstadt

Document

Numer
2016-4062
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Walenstadt
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
12-05-2016
Approvà
26-07-2016
Publitgà
08-06-2016
En vigur dapi
26-07-2016

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Genehmigungsverfügung

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbm nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen____________________________________________

A-Post Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt

26. Juli 2016

via Tiefbauamt - Rechtsdienst zur koordinierten Eröffnung mit dem W asserbauprojekt 16-3131

Geschäft Nr. 16-3204 Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

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Baulinienplan Valungagraben Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Abschnitt „Einmündung Brüggligraben“ bis „Einmündung in Berschnerbach“

Die plant oberhalb des Dorfes Berschis die Erstellung eines Klein­ wasserkraftwerkes. Mit dem Bau dieses Werkes am Berschnerbach verpflichtet sich die u.a. zur Realisierung von ökologischen Ersatzmassnahmen am Valungagraben. Dabei soll auf dem Abschnitt „Einmündung Brüggligraben“ bis „Einmün­ dung in den Berschnerbach“ auch der Gewässerraum nach Art. 41a Gewässerschutzver­ ordnung (SR 841.201 ; GSchV) definitiv festgelegt werden. Bei der Dimensionierung des Gewässerraums nach Art. 41a GSchV sind der Hochwas­ serschutz sowie die ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. Auch die Zugänglichkeit zum Gewässer ist zu beurteilen. Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2016 beträgt die Sohlenbreite des Valungagrabens 0.80 m bis 1.50 m. Daraus resultieren gemäss Planungsbericht Gewässerraumbreiten von 11.00 m und 14.50 m nach GschV. Mit dem vorliegenden Baulinienplan werden Gewässerraumbreiten von 15.70 m und 19.40 m mittels einer Baulinie Gewässerabstand für Anlagen beidseitig festgelegt. Im Be­ reich der Grünzone Erholung GEi innerhalb Baugebiet wird eine Baulinie für Bauten in einem Abstand von 5.00 m zur Baulinie für Anlagen festgelegt. Der Baulinienplan Valun­ gagraben wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 18. Januar 2016 vorgeprüft. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt die in der Vorprüfung gemachten Ausführungen. Eine formelle Festlegung des Gewässerraums ist auf Grund fehlender kantonalgesetzli­ cher Bestimmungen bis anhin nicht möglich. Eine materielle Festlegung des erforderli­ chen Gewässerraums für Fliessgewässer nach Art. 41a GSchV, im Sinn der Raumsiche­ rung für die formelle Festlegung des Gewässerraums, kann jedoch basierend auf dem vorliegenden Baulinienplan erfolgen.

16-3204 / 482013_112062.docx 482013_112062.docx

Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde­ verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘5 0 0 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Tiefbauamt Rechtsdienst (NG und WB) i.Z. mit 16-3131

16-3204 / 482013_112062

Plan

%

Genehmigungsvermerke Vom Gemeinderat Waienstadt erlassen am r Gemei

g. M 3 Ì 2816

Ingenieurbüro für Wasserbau und Gewässerrevitalisierung

Rheinfelsstrasse 2 - 7000 Chur

Tel. 081 286 06 66 [email protected] www.eichenberger-revital.ch

Projektnummer

14.182

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Plangrösse 30 x 84

Version Datum V1 4.4 2016 V2 V3

gezeichnet AM

tsschreibenn

räsident

öffentlich aufgelegt vom

EICHENBERGERREVITAL sa

2816

Genehmigt vom kantonalen Baudepartement am

bisan< - g. J u li 2 0 #

6. JULI 2016

verantwortlich F. Gratzer

Bemerkungen

Mit Ermächtigung:

Baulinien Valungagraben 1:500

Parz. Nr. 962 Eigentümer OG Tscherlach Patrick Sieber Johannesstrasse 2 8881 Tscherlach

Der Leiter des Amtes L^Ra^f^ntwicklung und Geoinformation __________

Kanton St.Gallen Gemeinde Waienstadt

\ K R A FT W E R K BERSCHNERBACH

Der Unternehmer hat sich selber vor Beginn der Bauarbeiten über die aktuelle Lage der Werkleitungen zu informieren.

Parz. Nr. 963

Legende

KWKW Bersch nerbach Ersatzmassnahmen an Fliessgewässern

\ Eigentümer

962

Ramer Meinrad Landwirt 8881 Tscherlach

Festlegungen ----------------------- Baulinie Gewässerabstand für Anlagen Baulinie Gewässerabstand für Bauten

Baulinienplan Valungagraben Abschnitt "Einmündung Brüggligraben" bis "Einmündung in Berschnerbach"

Parz. Nr. 971

Baulinie Gewässerabstand für Bauten und Anlagen Eigentümer Hobi Barbara Gurbsweg 2 8892 Berschis

Unterhaltsbereich Im Unterhaltsbereich sind - unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und die befahren werden können, ohne dass dadurch grosse Kosten für die Wiederherstellung entstehen. Die angrenzende Ufer­ bestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.

963

Hinweise Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Wald Grünzone E = Sport- Park- und Erholung innerhalb Bauzone

J 1066

7058

Parz. Nr. 968 und 1067 Eigentümer

Valungagraben Massnahme I-3 Baulinienplan 1:500

Politische Gemeinde Waienstadt Bahnhofstrasse 19 8880

Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV

Seezunternehmen Flums Josef Gail Schützengartenstrasse 3 8890 Flums

%

Parz. Nr. 1066 Eigentümer OG Tscherlach Patrick Sieber Johannesstrasse 2 8881 Tscherlach

Parz. Nr. 1058 Eigentümer OG Berschis Thomas Schnider PI uder 8892 Berschis

Auftag Nr. 14.182 Plan Nr. 1-3/10 Chur, 4. April 2016

Der Projektverfasser Eichenberger Revital SA