Baulinienplan Valungagraben
Plan d'utilisaziun spezial · Walenstadt
Document
- Numer
- 2016-4062
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Walenstadt
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 12-05-2016
- Approvà
- 26-07-2016
- Publitgà
- 08-06-2016
- En vigur dapi
- 26-07-2016
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbm nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen____________________________________________
A-Post Gemeinderat Walenstadt Bahnhofstrasse 19 8880 Walenstadt
26. Juli 2016
via Tiefbauamt - Rechtsdienst zur koordinierten Eröffnung mit dem W asserbauprojekt 16-3131
Geschäft Nr. 16-3204 Gemeinde Walenstadt: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
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Baulinienplan Valungagraben Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Abschnitt „Einmündung Brüggligraben“ bis „Einmündung in Berschnerbach“
Die plant oberhalb des Dorfes Berschis die Erstellung eines Klein wasserkraftwerkes. Mit dem Bau dieses Werkes am Berschnerbach verpflichtet sich die u.a. zur Realisierung von ökologischen Ersatzmassnahmen am Valungagraben. Dabei soll auf dem Abschnitt „Einmündung Brüggligraben“ bis „Einmün dung in den Berschnerbach“ auch der Gewässerraum nach Art. 41a Gewässerschutzver ordnung (SR 841.201 ; GSchV) definitiv festgelegt werden. Bei der Dimensionierung des Gewässerraums nach Art. 41a GSchV sind der Hochwas serschutz sowie die ökologischen Aspekte zu berücksichtigen. Auch die Zugänglichkeit zum Gewässer ist zu beurteilen. Laut Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 12. Mai 2016 beträgt die Sohlenbreite des Valungagrabens 0.80 m bis 1.50 m. Daraus resultieren gemäss Planungsbericht Gewässerraumbreiten von 11.00 m und 14.50 m nach GschV. Mit dem vorliegenden Baulinienplan werden Gewässerraumbreiten von 15.70 m und 19.40 m mittels einer Baulinie Gewässerabstand für Anlagen beidseitig festgelegt. Im Be reich der Grünzone Erholung GEi innerhalb Baugebiet wird eine Baulinie für Bauten in einem Abstand von 5.00 m zur Baulinie für Anlagen festgelegt. Der Baulinienplan Valun gagraben wurde vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am 18. Januar 2016 vorgeprüft. Der vorliegende Planerlass berücksichtigt die in der Vorprüfung gemachten Ausführungen. Eine formelle Festlegung des Gewässerraums ist auf Grund fehlender kantonalgesetzli cher Bestimmungen bis anhin nicht möglich. Eine materielle Festlegung des erforderli chen Gewässerraums für Fliessgewässer nach Art. 41a GSchV, im Sinn der Raumsiche rung für die formelle Festlegung des Gewässerraums, kann jedoch basierend auf dem vorliegenden Baulinienplan erfolgen.
16-3204 / 482013_112062.docx 482013_112062.docx
Die Prüfung ergibt: Der Erlass ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeinde verwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘5 0 0 .-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein
Kopie Rechtsabteiluna Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Natur, Jagd und Fischerei Tiefbauamt Rechtsdienst (NG und WB) i.Z. mit 16-3131
16-3204 / 482013_112062
Plan
%
Genehmigungsvermerke Vom Gemeinderat Waienstadt erlassen am r Gemei
g. M 3 Ì 2816
Ingenieurbüro für Wasserbau und Gewässerrevitalisierung
Rheinfelsstrasse 2 - 7000 Chur
Tel. 081 286 06 66 [email protected] www.eichenberger-revital.ch
Projektnummer
14.182
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Plangrösse 30 x 84
Version Datum V1 4.4 2016 V2 V3
gezeichnet AM
tsschreibenn
räsident
öffentlich aufgelegt vom
EICHENBERGERREVITAL sa
2816
Genehmigt vom kantonalen Baudepartement am
bisan< - g. J u li 2 0 #
6. JULI 2016
verantwortlich F. Gratzer
Bemerkungen
Mit Ermächtigung:
Baulinien Valungagraben 1:500
Parz. Nr. 962 Eigentümer OG Tscherlach Patrick Sieber Johannesstrasse 2 8881 Tscherlach
Der Leiter des Amtes L^Ra^f^ntwicklung und Geoinformation __________
Kanton St.Gallen Gemeinde Waienstadt
\ K R A FT W E R K BERSCHNERBACH
Der Unternehmer hat sich selber vor Beginn der Bauarbeiten über die aktuelle Lage der Werkleitungen zu informieren.
Parz. Nr. 963
Legende
KWKW Bersch nerbach Ersatzmassnahmen an Fliessgewässern
\ Eigentümer
962
Ramer Meinrad Landwirt 8881 Tscherlach
Festlegungen ----------------------- Baulinie Gewässerabstand für Anlagen Baulinie Gewässerabstand für Bauten
Baulinienplan Valungagraben Abschnitt "Einmündung Brüggligraben" bis "Einmündung in Berschnerbach"
Parz. Nr. 971
Baulinie Gewässerabstand für Bauten und Anlagen Eigentümer Hobi Barbara Gurbsweg 2 8892 Berschis
Unterhaltsbereich Im Unterhaltsbereich sind - unabhängig der Frage ihrer Bewilligungspflicht nur Anlagen zulässig, die für schwere Bau- und Unterhaltsmaschinen keine Hindernisse darstellen und die befahren werden können, ohne dass dadurch grosse Kosten für die Wiederherstellung entstehen. Die angrenzende Ufer bestockung bzw. deren künftiges Aufkommen darf nicht beeinträchtigt werden.
963
Hinweise Gewässerraum nach Art. 41a GSchV Wald Grünzone E = Sport- Park- und Erholung innerhalb Bauzone
J 1066
7058
Parz. Nr. 968 und 1067 Eigentümer
Valungagraben Massnahme I-3 Baulinienplan 1:500
Politische Gemeinde Waienstadt Bahnhofstrasse 19 8880
Festlegung Gewässerraum nach Art. 41a GSchV
Seezunternehmen Flums Josef Gail Schützengartenstrasse 3 8890 Flums
%
Parz. Nr. 1066 Eigentümer OG Tscherlach Patrick Sieber Johannesstrasse 2 8881 Tscherlach
Parz. Nr. 1058 Eigentümer OG Berschis Thomas Schnider PI uder 8892 Berschis
Auftag Nr. 14.182 Plan Nr. 1-3/10 Chur, 4. April 2016
Der Projektverfasser Eichenberger Revital SA
Basas legalas
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.20 · Gewässerschutzgesetz, GSchG · Confederaziun
SR 814.201 · GSchV · Confederaziun