Änderung Überbauungsplan Vor den Dörnen II

Plan d'utilisaziun spezial · Rüthi (SG)

Document

Numer
2000-2760
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Rüthi (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
07-02-2000
En vigur dapi
07-02-2000

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

& Baudepartement des Kantons St.Gallen

8

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

x J rV

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Rüti 9464 Rüthi

7. Februar 2000

VII 27 Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Änderung Überbauungsplan „vor den Dörnen II“ Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitef^es Planungsamtes

Beilagen:

G-Rüthi G-Anderung ÜP vor den Dörnen BDLeA 0001 20000207.doc

Baudepartement Planungsamt

Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein

Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

G-Rüthi G-Anderung OP vor den Dörnen BDLeA 0001 20000207.doc

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