Änderung Überbauungsplan Vor den Dörnen II
Plan d'utilisaziun spezial · Rüthi (SG)
Document
- Numer
- 2000-2760
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Rüthi (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 07-02-2000
- En vigur dapi
- 07-02-2000
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
& Baudepartement des Kantons St.Gallen
8
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
x J rV
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat Rüti 9464 Rüthi
7. Februar 2000
VII 27 Rüthi: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Ganzen Text zeigen
Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: Änderung Überbauungsplan „vor den Dörnen II“ Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement:
1. 2.
Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 400.-.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leitef^es Planungsamtes
Beilagen:
G-Rüthi G-Anderung ÜP vor den Dörnen BDLeA 0001 20000207.doc
Baudepartement Planungsamt
Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein
Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
G-Rüthi G-Anderung OP vor den Dörnen BDLeA 0001 20000207.doc
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