Kiesabbau Wigarten, Ronwil

Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch

Document

Numer
1998-8962
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
14-08-1995
Approvà
11-09-1998
Publitgà
23-08-1995
En vigur dapi
11-09-1998

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

ø-82 nt

des Kantons St.Gallen

11. September 1998

Låmmlisbru nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071229 30 03, Fa¡<07 1 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

Vll 89 Waldkirch: Genphmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammqnn Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:

- Kiesabbauplan Wigarten, Ronwil Der gegen den Erlass erhobene Rekurs wurde am 31. 8.1998 - aufgrund eines ausseramtlichen Vergleichs - seitens des Rekurrenten zurückgezogen. Sie beantragen deshalb, den Plan unter bestimmten Auflagen (vgl. Gemeinderatsprotokoll vom 22. Oktober 1996) zu genehmigen. Die Prüfung ergibt, dass der Plan unter folgenden Auflagen rechþ und zweckmässig ist:

1. Mit dem Kiesabbau darf erst begonnen werden, wenn der Abbau in der Grube Täschen 2. 3.

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definitiv eingestellt ist und eine entsprechende schriftliche Erklärung der Gesuchstellerin vorliegt. Mit der 2. Etappe darf erst begonnen werden, wenn das Abbaugebiet Täschen vollständig rekultiviert ist. Die Transporte haben ausschliesslich über die geplante Abfuhrstrasse Richtung Täschen zu edolgen

ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 dãr Ermächtigungsverordnung (sGS.141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.S) verfügt das

Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1,200.--.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beider Regierung erhoben werden.

BrHO237 r .DOC

-2-

Generalsekretariat Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement gsamtes Der

Dr.

Beilagêñ

Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung

BtH02371.DOC

. Flaad