Kiesabbau Wigarten, Ronwil
Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch
Document
- Numer
- 1998-8962
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Waldkirch
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 14-08-1995
- Approvà
- 11-09-1998
- Publitgà
- 23-08-1995
- En vigur dapi
- 11-09-1998
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
ø-82 nt
des Kantons St.Gallen
11. September 1998
Låmmlisbru nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071229 30 03, Fa¡<07 1 229 39 60
Gemeinderat 9205 Waldkirch
Vll 89 Waldkirch: Genphmigung eines Gemeindeerlasses Herr Gemeindammqnn Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
- Kiesabbauplan Wigarten, Ronwil Der gegen den Erlass erhobene Rekurs wurde am 31. 8.1998 - aufgrund eines ausseramtlichen Vergleichs - seitens des Rekurrenten zurückgezogen. Sie beantragen deshalb, den Plan unter bestimmten Auflagen (vgl. Gemeinderatsprotokoll vom 22. Oktober 1996) zu genehmigen. Die Prüfung ergibt, dass der Plan unter folgenden Auflagen rechþ und zweckmässig ist:
1. Mit dem Kiesabbau darf erst begonnen werden, wenn der Abbau in der Grube Täschen 2. 3.
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definitiv eingestellt ist und eine entsprechende schriftliche Erklärung der Gesuchstellerin vorliegt. Mit der 2. Etappe darf erst begonnen werden, wenn das Abbaugebiet Täschen vollständig rekultiviert ist. Die Transporte haben ausschliesslich über die geplante Abfuhrstrasse Richtung Täschen zu edolgen
ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 dãr Ermächtigungsverordnung (sGS.141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.S) verfügt das
Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1,200.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs beider Regierung erhoben werden.
BrHO237 r .DOC
-2-
Generalsekretariat Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement gsamtes Der
Dr.
Beilagêñ
Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung
BtH02371.DOC
. Flaad