Baulinienplan Lauftenbach und Zuflüsse

Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch

Document

Numer
2003-8960
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
09-06-1999
Approvà
13-05-2003
Publitgà
25-08-1999
En vigur dapi
13-05-2003

Karte

10 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9 001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

13. Mai 2003

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

Baulinienplan Lauftenbach und Zuflüsse

Der Erlass ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

ü. Strauss

G -W kir G eneh Lauftenbach ThB 1151

Baudepartement Amt für Raumentwicklung

Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie: - Amt für Raumentwicklung -Rechtsabteilung

G -W k ir G eneh Lauftenbach ThB 1151

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