Teilzonenplan Laubbach - Genehmigung

Plan da zonas · Waldkirch

Document

Numer
2003-8913
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
27-10-2003
En vigur dapi
27-10-2003

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

27. Oktober 2003

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: > >

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Teilzonenplan Laubbach Überbauungsplan Laubbach, Käserei Risi AG

Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können. Zum Teilzonenplan gilt es folgendes zu bemerken: Eine Gewerbe-Industriezone kann nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der Käserei und dem zugehörigen Mastbetrieb als zweck­ mässig und damit als rechtmässig beurteilt werden. Die Gewerbe-Industriezone Gl 2 wird deshalb im Sinne von Art. 28okties mit folgendem Zusatz versehen: Gewerbe-Industriezone Gl 2 für Käserei- und Mastbetrieb

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1‘200.--. Der Teilzonenplan Laubbach ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

G-Goldach G-1 T.Ä üp Kronengut BDLeA 20020918

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. StraussBeilagen: > Genehmigte Erlasse > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Umweltschutz, Baugesuchsadministration > Amt für Raumentwicklung

G-Wkir Geneh Laubbach ThB 1245