Überbauungsplan Oberwaldstrasse Beachvolleyball

Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch

Document

Numer
2007-8961
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
18-07-2006
Approvà
26-01-2007
Publitgà
23-08-2006
En vigur dapi
26-01-2007

Karte

3 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

jj|

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

V x y

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9205 Waldkirch

2 6 .Januar 2007

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) fol­ gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Oberwaldstrasse

•

Überbauungsplan Oberwaldstrasse

Gemäss der Sportstättenplanung sind an der Oberwaldstrasse eine Trainingsanlage für Seilzieher sowie eine Beachvolleyballanlage vorgesehen. Die Nähe zum Schulhaus Bünt erlaubt eine Mitbenutzung der Infrastruktur bei den Schulsportanlagen. Nachdem bereits 1999 die Seilzieheranlage erstellt wurde, soll nun südlich davon auch die Beachvolleyballanlage realisiert werden. Die Erlasse sind mit den kantonalen Fachstellen vorbesprochen. Die Prüfung ergibt, dass sie recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden können.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die angeführten Erlasse werden genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1200.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

07-236 / 76743,41412

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteiluna - Amt für Raumentwicklung

07-236 / 76743.41412