Überbauungsplan Areal Mahr (Änderung)
Plan d'utilisaziun spezial · Benken (SG)
Document
- Numer
- 2005-4560
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Benken (SG)
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 04-11-2004
- Approvà
- 12-01-2005
- Publitgà
- 23-11-2004
- En vigur dapi
- 12-01-2005
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen .
Baudepartement
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
des Kantons St.Gallen
Gemeinderat 8717 Benken
12 Januar 2005
ij'Ç Gemeinde Benken: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte ï
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Ganzen Text zeigen
Änderung Überbauungsplan Mahr vom 21.02.02
Die Prüfung ergibt, dass die Änderung (Baubereich Unterstand für Mulden) recht- und zweck mässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
U. Strauss Beilagen: > Genehmigter Erlas > Einzahlungsschein
Genehmigungsverfügung GP
Baudepartement
Kopie: > Amt für Umweltschutz > Rechtsabteilung Baudepartement
Genehmigungsverfügung GR