Überbauungsplan Areal Mahr (Änderung)

Plan d'utilisaziun spezial · Benken (SG)

Document

Numer
2005-4560
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Benken (SG)
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
04-11-2004
Approvà
12-01-2005
Publitgà
23-11-2004
En vigur dapi
12-01-2005

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen .

Baudepartement

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

des Kantons St.Gallen

Gemeinderat 8717 Benken

12 Januar 2005

ij'Ç Gemeinde Benken: Genehmigung eines Gemeindeerlasses Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte ï

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) den folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >

Ganzen Text zeigen

Änderung Überbauungsplan Mahr vom 21.02.02

Die Prüfung ergibt, dass die Änderung (Baubereich Unterstand für Mulden) recht- und zweck­ mässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 550.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung

U. Strauss Beilagen: > Genehmigter Erlas > Einzahlungsschein

Genehmigungsverfügung GP

Baudepartement

Kopie: > Amt für Umweltschutz > Rechtsabteilung Baudepartement

Genehmigungsverfügung GR