Kiesabbau Wigarten, Ronwil, 2. Änderung

Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch

Document

Numer
2012-8960
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
14-08-2012
Approvà
03-12-2012
En vigur dapi
03-12-2012

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

B au d ep a rtem e n t, A m t für R aum entw icklung und G eoinform ation, Läm m lisbrunnenstrasse 54 , 9001 St.G a lle n

A-Post Gemeinderat Bernhardzellerstrasse 28 9205 Waldkirch

3. Dezember 2012

Gemeinde Waldkirch: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Kiesabbau Wigarten Ronwil, Etappe 3

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Die im Abbauplan bezeichnete Abbauetappe 3 soll geringfügig angepasst bzw. vergrössert werden. Gleichzeitig mit dem Abbauplan gemäss Art. 28quater BauG liegt auch das Abbaugesuch gemäss Art. 28quinquies BauG vor. Die Unterlagen wurden daher auch dem Amt für Um­ welt und Energie unterbreitet. Die Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung (Beilage).

Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. V650.--. Aufteilung der Gebühren: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für Umwelt und Energie

1 2 -6 7 0 7 / 3 1 0 3 2 2 ,8 3 3 9 6 3 1 0 3 2 2 ,8 3 3 9 6

Fr. Fr.

450.-1'200.--

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen - Genehmigter Erlass - Verfügung über Umweltschutzmassnahmen vom 26. November 2012 vom Amt für Umwelt und Energie - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

1 2 -6 7 0 7 / 3 1 0 3 2 2 _ 8 3 3 9 6