Überbauungsplan Sonnenhof II

Plan d'utilisaziun spezial · Waldkirch

Document

Numer
2018-8960
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Waldkirch
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
07-06-2017
Approvà
20-02-2018
Publitgà
13-06-2017
En vigur dapi
20-02-2018

Karte

5 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton St.Gallen

Baudepartement Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Baudepartemont, Amt fÜr Raumentw¡cklung und Geoinformal¡on, Làmml¡sbrunnenstråsse 54, 0001 St.Gallon

A-Post

20. Februar 2018

Gemeinderat Waldkirch Bernhardzellerstrasse 28 9205 Waldkirch

Geschäft Nr. 17-6069 Gemeinde Waldkirch: Genehmigung von Gemeindeerlassen

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Ganzen Text zeigen

Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzesvom 6. Juni 1972 (nGS B, 134; abgekürzt BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

. Teilzonenplan Sonnenhof ll . Überbauungsplan Sonnenhof ll ¡ Aufhebung überbauungsplan Sonnenhof vom 28. September 2007 Ausgangs lage / Vorhaben Der Teilzonen- und überbauungsplan Sonnenhof wurden am 28. September 2007 vom Baudepartement genehmigt. Dabei wurden die Parzellen Nr. 1 131 und 1147 in die lntensivlandwirtschaftszone Tierhaltung Ll T umgezont sowie die künftige Nutzungen und Bebauung mittels überbauungsplan geregelt. Der bewilligte Schweinemaststall auf der Parzelle Nr. 1147 (Auslöser der Umzonung) wurde bis heute nicht gebaut. Der Gesuchsteller beabsichtigt nun anstelle eines Stalles für 500 Mastplätze, einen solchen für 1'690 Plätze zu realisieren. Zudem soll dieser westlich statt östlich des Tüfenbaches erstellt werden. Das Vorhaben ist UVP-Pflichtig. Mit vorliegenden Teilzonenplan wird die Fläche des nicht realisierten Stalles in die Landwirtschaftszone zurückgeführt und der neue Standort in eine Ll T umgezont' Des Weiteren wird der überbauungsplan von 2007 aufgehoben und durch den Überbauungsplan

Sonnenhof ll ersetzt. Das Vorhaben bedingt eine Anpassung der Grundwasserschutzzone bzw. der Quellwasserfassungen ,,Tannenberg-Locherhof". Die Anpassung wurde vom Baudepartement am 18. Dezemb er 2017 genehmigt. Das Hochwasserschutzprojekt (Gewässeröffnung) für den Tüfenbach sowie die Verlegung der Gerenstrasse (Teilstrassenplan) sind ebenfalls Bestandteile der vorliegenden Planung. Entsprechende Verfügungen werden koordiniert eröffnet.

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Die vorliegenden Planungsinstrumente wurden am 7. Juni 2017 vom Gemeinderat Waldkirch erlassen und vom 13. Juni bis 12. Juli2017 öffentlich aufgelegt. Es gingen keine Einsprachen ein. Der Teilzonenplan wurde vom 31. Juli bis 8. September 2017 dem fakultativen Referendum unterstellt. Dieses wurde nicht ergriffen.

Erwägungen Die Erwägungen aus der Vorprüfung vom 16. August 2016 und 5. Mai 2017 sind in die vorliegenden Unterlagen eingeflossen. Die Genehmigungsprüfung ergibt Folgendes: t

nte n sivl an dw i rtsch aft szo n e / Re al i si e rb a rke it

Die Zonierung erfolgt basierend auf einem spezifischen Projekt für die Realisierung eines neuen Schweinemaststalles. Wir weisen darauf hin, dass eine spätere Umnutzung der Schweineställe für zonenfremde Zweck (nicht landwirtschaftliche Zwecke) den planerischen Zielsetzungen wiederspricht und nicht in Aussicht gestellt werden kann. Das Bundesamt für Landwirtschat hat dem Gesuch vom 8. Juni 2017 tür eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der Höchsttierbestände am 29. August 2017 zuge' stimmt (vgl. Verordnung über Höchstbestände in der Fleisch- und Eierproduktion, SR 91 6.344, abgekürzt HBV). Die Baugesuchunterlagen liegen zur Prüfung vor und sind Vollständig. Eine Baubewilligung kañn in Aussicht gestellt werden. Bei Nichtrealisierung des Vorhabens ist nach fÜnf Jahren oder spätestens mit der nächsten Revision der Nutzungsplanung, der Zonen- und überbauungsplan bzw. eine Rückführung der Zonierung in die Landwirtschaftszone zu prüfen.

U mwe ltv e rt räg I i c h ke it

Am 1. Februar 2017 halder Gemeinderat Waldkrich, gestützt auf die Beurteilung der kantonalen Umweltschutzfachstelle vom 21. Dezember 2017, festgestellt, dass das mit dem überbauungsplan Sonnenhof ll mögliche Vorhaben den Vorschriften Über den Schutz der Umwelt entspricht und umweltverträglich ist' Tüfe n bach / Lege nde Ú be rba u u ng spl an Der Legendenpunkt,,Gewässer eingedolt" ist keine Festlegung sondern eine Hinweis. Der eingedolte Abschnitt des Tüfenbaches südlich der Oben¡raldstrasse ist gemäss dem, am 7. Februar 2018 genehmigtem, Hochwasserschutzprojekt zu öffnen.

Zusammenfassend ergibt die Prüfung, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

Verfügung ln Anwendung von Nl. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Ven¡valtungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. I Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindevenrualtung (sGS 821.5) verfügt das

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Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Der Überbauungsplan Sonnenhof vom 28. September 2007 wird aufgehoben' 3. Wird das Vorhaben innert 5 Jahren nicht realisiert, sind die Planungsgrundlagen zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

4. Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr' 5'150'--' 5. Die Gesamtgebühr für sämtliche Verfügungen beträgt Fr. 10'540.-. Aufteilung der Gebühr:

Teilzonen- und Sondernutzungsplan Geschäfte Nr. 17-6069, 17-1068, 16-2214,14-5964 Amt für Raumentvvicklung und Geoinformation Fr. 4'450.'700.Amt für Umwelt Recht und Fr. 4'600.-Amt für lJmwett - LJVP

-

Umwelt 1718

Teilstrassenplan Geschäft Nr. 17 -6277

Tiefbauamt

Hochwasserschutzprojekt Geschäft Nr. 1 7-7508 Amt für Wasser und

Energie Amt für Natur, Jagd und Fischerei

Fr.

Fr. 340.-Fr. 300.-Fr' 150.'-

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174PBG, Art' 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Re-

gierung erhoben werden. Freundliche Grüsse

Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoi

U

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Beilagen - Genehmigte Erlasse (5-fach) - Umweltverträglichkeitsbericht (3-fach) - Rechnung inkl. Einzahlungsschein - Genehmigung Teilstrassenplan vom 15. Februar 2018 - Genehmigung Hochwasserschutzprojekt vom 7' Februar 2018 - Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichtes UVB durch die kantonale Umweltschutzfachstelle vom 21. Dezember 2017 - Rechnung Beurteilung UVB vom2l.Dezember 2017 Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - Ortsplanung (inkl. Erlasse) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation - Bauen ausserhalb Bauzone - Amt für Umwelt - Recht und UVP - Tiefbauamt - Rechtsdienst - Amt für Wasser und Energie - Amt für Natur, Jagd und Fischerei - Kantonspolizei - Verkehrstechnik

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