Teilzonenplan Bachwies - Genehmigung

Plan da zonas · Rorschacherberg

Document

Numer
1994-1211
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Rorschacherberg
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
12-01-1993
Approvà
05-09-1994
Publitgà
01-02-1993
En vigur dapi
05-09-1994

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

des Kantons St.Gallen

St. Gallen, 5. September 1994

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 2130 03, Telefax 071 2139 60

Gemeinderat 9400 Rorschacherberg

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Genehmigung eines Gemeindeerlasses

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Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes ( sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden ErLass zvr Genehmigung eingereicht: Tei lzonenplan Bachwies

Der Erlass sieht die Umzonung einer Fläche von ungefähr 5'500 m2 von der Zorle für öffentliche Bauten'und Anlagen in die Wohnzone w 4 vor. Die Grundeigentümerin, die katholische Kirchgemeinde Rorschach, hatte seinerzeit das Land mit der Absicht erworben, darauf eine Kirche für den östlichen Teit der Pfarrei zv bauen. Mit Schreiben vom 9. Januar 1993 teilte diese mit, dass an dieser Absicht nicht festgeharten werde. rm Brief vom 15. August rg94 hielten Sie fest, dass auch aus Sicht der Politischen Gemeinde derzeit bis auf weiteres kein Bedarf an zusätzlichen Flächen für öffentliche Bauten und Anlagen bestehe.

Unter diesen Umständen kann der genannte Erlass genehmigt werden.

2

In Anwendung von Art. 3t BauG und Art. 94 Abs. I des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 95I.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 82I.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinn der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 Abs. ]- P innert vierzehn Tagen seit Eröf fnung Rekurs beim Regierungsrat erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen

Der Vorsteher: sig. Dr. W. l(Ëgt

Dr. w. Käqi

Regierungsrat Bei lage:

- Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein

Kopie:

Davidstrasse 35, 9001 St. Gallen (2) - Volkswirtschaftsdepartement, (2> Rechtsabteilung - Planungsamt - Rechnungsführer (2)

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