Teilzonenplan Lochstrasse - Genehmigung
Plan da zonas · Rorschacherberg
Document
- Numer
- 2009-1210
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Rorschacherberg
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 28-04-2009
- Approvà
- 03-07-2009
- En vigur dapi
- 03-07-2009
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
? 2_ Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
3. Juli 2009
0/f<2_
Gemeinderat 9404 Rorschacherberg
Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
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Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Lochstrasse
Der schmale, rund 300 m2 grosse Streifen GS-Nr. 1257 zwischen der Lochstrasse und der Au tobahn A1 - direkt an der Lärmschutzwand - wird als Abstellplatz für Motorfahrzeuge genutzt. Mit Blick auf die Realisierung der angrenzenden Überbauung Seeterrasse soll die im übrigen Gemeindegebiet gelegene Parzelle ebenfalls der W ohn-Gewerbezone WG 2 zugeschieden werden. Die Zweckbestimmung bleibt die gleiche. Das kantonale Tiefbauamt hat keine Einwände gegen die Einzonung. Mit Datum vom 27. Mai 2009 hat auch das Bundesamt für Strassen (ASTRA) seine Zustimmung erteilt. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 500.--. Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen. 09-2423 / 156290_56090
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie BD-RA. TBA-RD, AREG-OP
09-2423 / 156290_56090
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun