Teilzonenplan Rebstock - Genehmigung
Plan da zonas · Rorschacherberg
Document
- Numer
- 2010-1211
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Rorschacherberg
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Decidì
- 18-11-2008
- Approvà
- 01-07-2010
- Publitgà
- 09-12-2009
- En vigur dapi
- 01-07-2010
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
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_ _ _ _ Baudepartement
%
jö
des Kantons St.Gallen
1. Juli 2010
•
:______________ Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 2 2 9 39 60
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Gemeinderat Rorschacherberg Postfach Goldacher Strasse 67 9404 Rorschacherberg
Gemeinde Rorschacherberg: Genehmigung von Gemeindeerlassen
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol gende Erlasse zur Genehmigung eingereicht: •
Teilzonenplan Rebstock
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Überbauungsplan Rebstock
Der Eigentümer der Parzelle Nr. 193 plant eine Erweiterung des Hotels Rebstock. Die beste henden Bauten, das Wohnhaus mit Restaurant, das Hotel und der Parkplatz liegen in der drei geschossigen Wohn-Gewerbezone WG3. Die restliche Fläche der Parzelle Nr. 193 sowie die Parzelle Nr. 1704 liegen in der zweigeschossigen Wohnzone. Im Hinblick auf die geplante Erweiterung des Hotels hatte der Gemeinderat Rorschacherberg bereits im Jahre 2004 einen Teilzonenplan für die Umzonung der gesamten Parzelle Nr. 193 in die dreigeschossige W ohn-Gewerbezone WG3 erlassen. Nachdem Einsprachen eingegangen sind und sich in den Verhandlungen keine Einigung abzeichnete, wurde das Verfahren auf Wunsch des Grundeigentümers bzw. des Gesuchstellers gestoppt. Aufgrund der Beanstan dungen der Einsprecher aus dem vorgängigen Verfahren, wurden der vorliegende Teilzonenund Überbauungsplan erarbeitet. Gemäss Teilzonenplan soll neu die gesamte Parzelle Nr. 193 in die dreigeschossige WohnGewerbezone WG3 umgezont werden. Im Überbauungsplan werden im nördlichen Bereich zwei Baubereiche mit unterschiedlicher Höhenbeschränkung ausgeschieden, welche ein An bauen an den bestehenden Gastro- und Hotelkomplex erlauben. Die heutige Erschliessungs und Parkierungsfläche wird in der Fläche beschränkt und die bauliche Erweiterung geregelt. Im nördlichen und westlichen Bereich des Überbauungsplans wurde ein zusammenhängender Grünbereich ausgeschieden. Die restlichen Flächen können in der Regelbauweise überbaut werden.
10-3423 / 197179.64612
Der Teilzonenplan und der Überbauungsplan wurden vom 9. Dezember 2008 bis 7. Januar 2009 öffentlich aufgelegt. Vom 3. Juni 2009 bis 2. Juli 2009 wurde der Teilzonenplan dem fa kultativen Referendum unterstellt, welches nicht ergriffen wurde. Mit Erlass vom 11. Mai 2010 wurde die Teilzonenplanfläche zusätzlich mit einer Nutzungsbe schränkung überlagert. Diese Nutzungsbeschränkung wurde aufgrund der Verhandlungen im Rekursverfahren erlassen. Die Rekurrenten und der Eigentümer sind mit der Nutzungsbe schränkung einverstanden. Aufgrund dieser Einigung, wurde auf eine weitere Auflage des Teil zonen- und Überbauungsplans verzichtet. Die Prüfung ergibt, dass die Erlasse recht- und zweckmässig sind und genehmigt werden kön nen. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.
Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'200.-.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Genehmigte Erlasse Einzahlungsschein
Kopie
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Rechtsabteiiung
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Amt für Raumentwicklung und Geoinformation
10-3423 / 197179_64612
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun