Anpassung Zonenplan 2009 - Genehmigung

Plan da zonas · Niederhelfenschwil

Document

Numer
2011-8610
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Niederhelfenschwil
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
26-01-2011
En vigur dapi
26-01-2011

Karte

22 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

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Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

26. Januar 2010

Gemeinderat 9527 Niederhelfenschwil

Gemeinde Niederhelfenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Zonenplan Anpassungen 2009

Mit der im Jahre 2006 vom Baudepartement zur Kenntnis genommen kommunalen Richtpla­ nung legte der Gemeinderat das Konzept für die räumliche Entwicklung der Gemeinde fest. In der Folge wurde der Zonenplan überprüft und Sie beabsichtigen verschiedene Anpassungen vorzunehmen. Es sind dies im Wesentlichen: - Umzonungen gemäss Richtplan-Entwicklungszielen (z.B. Wohn- zu Kernzone, etc.); - Abseits des Siedlungsgebiets Zuweisung des UeG zur Landwirtschaftszone; - Anpassungen an digitalisierte Plangrundlage und Parzellenstrukturen; - Zweckzuweisung nach Art. 17 BauG bei den Grünzonen. Der Erlass wurde vorgeprüft, die wesentlichen Hinweise sind aufgenommen worden. Die Prüfung ergibt somit, dass er recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1100.-.

10-7529 / 224274_68718

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

-üTStrauss

Beilagen Genehmigter Erlass Waldfeststellung Einzahlungsschein Kopie BD-RA KFA AREG-OP AREG-DI, F. Schneider

10-7529 / 224274,68718