Überbauungsplan Kronenwis

Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren

Document

Numer
1996-8460
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Oberbüren
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
23-04-1996
En vigur dapi
23-04-1996

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement des Kantons St.Gallen

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat 9245 Oberbüren

23. April 1996

VII 84 Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Überbauungsplan "Kronenwis", Niederwil In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'0 0 0 .-.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:

sig. Dr. W. Kägt Dr. W. Kägi Regierungsrat

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Beilagen: Genehmigte Erlass Einzahlungsschein

Baudepartement Sekretariat

Kopie an: Rechtsabteilung (2) Planungsamt Rechnungsführer (2)