Änderung Überbauungsplan Thurstegstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren
Document
- Numer
- 1997-8460
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 30-01-1997
- En vigur dapi
- 30-01-1997
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
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Baudepartement des Kantons St.Gallen
30. Januar 1997
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Ganzen Text zeigen
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Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
Gemeinderat 9245 Oberbüren
VII 84 Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Herr Gemeindammann Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: - Änderung des Überbauungsplanes Thurstegstrasse vom 30. November 1976 Der Erlass ist vorgeprüft worden. Er ist recht- und zweckmässig und kann genehmigt werden. Eine redaktionelle Anpassung ist indes noch vorzunehmen: In der Bezeichnung des Über bauungsplanes ist das Datum "09. September 1976“ zu streichen und durch "30. November 1976" zu ersetzen. Sie haben sich mit diesem Vorgehen einverstanden erklärt.
In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP) in Verbindung mit Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Die Änderung des angeführten Erlasses wird genehmigt. 2. Das Datum “09. September 1976" wird gestrichen und durch “30. November 1976" ersetzt. 3. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 200.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Der Vorsteher:
Dr. W. Kägi Regierungsrat B1H00441.DOC
Baudepartement Generalsekretariat '
Beilagen: Genehmigte Änderung des Erlasses Einzahlungsschein Kopie: Reçhtsabteilung Planungsamt (2) Rechnungsbüro (2)
BIH00441.DOC
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