1. Teiländerung Überbauungsplan Glattfeld
Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren
Document
- Numer
- 2004-8460
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 19-01-2004
- En vigur dapi
- 19-01-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
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Datotecas
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Text
Genehmigungsverfügung
GL
______________________ Baudepartement des Kantons St.Gallen
_________________________________
^
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
V g y
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
19. Januar 2004
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Gemeinderat 9245 Oberbüren
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
>
Überbauungsplan Glattfeld vom 27.9.1991 ; 1. Teiländerung
Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 8 5 0 .-. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VHP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden. Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
U. Strauss
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: >
Amt für Raumentwicklung
G-Obür Geneh UeP Glattfeld ThB 1326
Plan mit besonderen Vorschriften
Legende:
Kanton St.Gallen
Überbauungsplan "Glattfeld" Oberbüren
Gemeinde Oberbüren
Besondere Vorschriften
Festlegungen:
Überbauungsplan "Glattfeld" Oberbüren
Änderungen:
Der Überbauungsplan Glattfeld mit besonderen Vorschriften regelt für die Parzellen Nr. 416,-4+8-und 1691 in Oberbüren die Überbauung mit Wohn- und Gewerbebauten (inkl. Restaurant), welche sich gut ins Ortsbild einzufügen haben.
Umgrenzung Plangebiet
Mst. 1:500
Baubereich A: 2 voiigeschosse+ ausgebautes Dachgeschoss mit Galerie (50%)
A
Vom Gemeinderat erlassen am: 8. April 1991 Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am: 27. August 1991
Baubereich B: 3 voiigeschosse+
B
Dachgeschoss
Art. 1 Zweck
Art. 2 Grundsatz
B
Firstrichtung, Querfirst gestattet
Baubereich B: 3 voiigeschosse+ ausgebautes Dachgeschoss
Soweit im Folgenden nichts Besonderes geregelt ist, gelten das Kantonale Baugesetz und das Baureglement der politischen Gemeinde Oberbüren.
Firstrichtung, Querfirst gestattet
Art. 3 Mehrausnützung
Baulinie
Es kann eine Mehrausnützung von 20% gewährt werden, wenn die Überbauung folgenden Vorschriften entspricht:
Einfahrt/Ausfahrt Tiefgarage Einfahrt/Ausfahrt oberirdische Parkplätze IbvX-î X N
^ -----
Einfahrt/Ausfahrt oberirdische Parkplätze
EBaube reich für unterirdische Bauten
Die Mehrausnützung kann nur für ein konkret vorliegendes Projekt und nur dann gewährt werden, wenn die Ausführung der gesamten Überbauung gesichert ist. Für die Beurteilung gelten die Beilagepläne Nr. 1 bis 7 vom 9.1.1991 als richtunggebend. Für die Änderung gelten die Pläne der Bebauungsstudie Sandackerstrasse vom 12.12.02 bzw. 24.4.03 als richtungsgebend.
Hinweise Änderung Überbauungsplan "Glattfeld": Vom Gemeinderat erlassen am:
1 Q, Min 2003
(^SP^)
Spielplatz
I P
Oberirdische Parkplätze
I
- Grössere, zusammenhängende und gut gestaltete Freiflächen. - In Bezug auf Gestaltung, Wohnkomfort und Wohnhygiene sorgfältig durchdachte Grundrisse mit behindertengerechter Erdgeschoss- und Umgebungsgestaltung. - Besonders gute Einfügung ins Orts- und Landschaftsbild. - Rationelle Erschliessung. - Zwei Drittel der erforderlichen Abstellplätze für Motorfahrzeuge, mind. aber je Wohneinheit 1 Abstellplatz in geschlossenen Räumen oder in Garagen unter Terrain. - Kinderspiel- und Ruheplätze im Ausmass von mind. einem Fünftel der anrechenbaren Wohngeschossflächen. - Erstellung einer Gasgemeinschaftsheizung.
Art. 4 Nutzung
F-.'t';
Oberirdische Parkplätze
a) Nutzung Baubreich A:
Gewerbe (Restaurant) Erdgeschoss Gewerbe (ev. Hotel) 1. Obergeschoss Total Gewerbe (Hotel/Restaurant)
a) Nutzung Baubreich B:
Gewerbe im Erd-, 1. < 2. Obergeschoss
= 203.0 m2 = 203.0 m2 = 406.0 m2
Bepflanzung Der Ratsschreiber:
Der Gemeindepräsident:
Gebäudeumrisse
r^ -r—
Gebäudeumrisse
T257.Q m2
Total gewerbliche Nutzung
a) Nutzung Baubreich B:
Öffentlich aufgelegt vom:
Î 9, Ncv,
bis:
Vom Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigt am:
1 8. Dez. 2083
wr
= 741.0 m2 = 160.0m 2
Total Bruttogeschossfläche B
= 901.0 m2
Art. 5 Dachgestaltung
Die Dachneigung hat maximal 40° alter Teilung zu betragen. Die Dächer sind mit braunen Ziegeln einzudecken.
] g j an 2004
Mit Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
BGF im Erd-, 1. + 2. Obergeschoss 3 X 247.0 m2 BGF im Dachgeschoss
Mit der Änderung einverstanden, der Grbn^eiger
v
er der Parzellen Nr. 416, 1691
Art. 6 Antennen
Die gesamte Ueberbauung wird an die vorhandene Gemeinschafts-Antennenanlage Oberbüren angeschlossen.
Datum:
Art. 7 Lärmschutz
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Änderung: Zürich, 28. Oktober 2003
Peter Herzog Dipl. Arch. ETH/SIA Heinrichstrasse 177, 8005 Zürich
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1 :500
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Unterschrift
Das Lärmgutachten vom 27. März 1991 ist integrierender Bestandteile des Überbauungsplanes. Für die Änderung ist das Lärmgutachten vom 2. Mai 2003 integrierender Bestandteile des Überbauungsplanes.