Überbauungsplan Rüteli II

Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren

Document

Numer
2004-8461
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Oberbüren
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
17-09-2004
En vigur dapi
17-09-2004

Karte

2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämrnlisbrunnensùasse 54, 9001 St.Gallen

des Kantons St.Gallen

Telefon 07'l 229 30 03, Fax 071 229 39 60

Gemeinderat Oberbüren Flathaus Unterdorf 9245 Oberbüren

17. September 2004

I

Gemeinde Oberbären: Genehmigung von Gemeindeerlassen

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Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürã BauG) folgende Erlasse zur Genehmigung eingereicht:

Die kleine Zónenanpassung ermöglicht einen sinnvollen Abschluss der Überbauung'Rüteli'gegen Norden. Gleichzeitig werden die Böschungen der Gewässer den entsprechenden Grünzonen zugete¡lt. M¡t dem Überbauungsplan wird insbesonders die Höhenlage der Bauten und des gestalteten Terrains festgelegt, zur Gewährleistung der Hochwassersicherheit und der Entwäsõerung. Die Erlasse s¡ndJecñt- und zweckmässig ünd können genehmigt werden.

ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS S-S1.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. I in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsyerordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das

Baudepartement:

1. Die angeführten Erlasse werden im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Oie GeOunr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.- (Teilzonenplan Fr. 200.--; Überbauungsplan Fr.600.-).

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der lnformationsebene Raurnplanung inneft 60 Tagen nach der Genelimigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

RechtSmittelbelehrung: Gegen diese Vedügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Oberbûren Genehm. TZP ÜP Rr¡teli ET 2121

-2-

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepaftement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss

Beilagen: - Genehmigte Erlasse - Einzahlungsschein

Kopie

- Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

obefbüren Genehm. TZP tlP Büteli ET 2121