Überbauungsplan Büelen
Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren
Document
- Numer
- 2014-8462
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 08-01-2014
- En vigur dapi
- 08-01-2014
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
1 Planinhalt, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Genehmigungsverfügung
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudepâdement, Aml für Raumentucklung und Geo¡nformation, Lámml¡sbrunnenstâsse 54, 9001 St.Gallen
B. Januar 2014
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9
9245 Oberburen
Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Sie haben uns in Nachachtung von Art.31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekiìrzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht:
.
Ganzen Text zeigen
ÜberbauungòplanBüelen
Das rund 3.8 ha grosse Planungsgebiet umfasst die Parzellen 191 1 , 1912, 1 913 und 1914 in der Wohnzone W2a, die Pazellen 786, 789, 790, 845,846 (teilweise), 1775, 2307 in der Wohn-Gewerbezone WG2. Die Parzellen 846 (teilweise) und 792 wurden mít der Teílrevision Zonenplan 2012 der Grünzone GFi zugeteilt. Der Überbauungsplan bezweckt nach Art. 2 BVo: - eine zweckmässige Erschliessung mit Strassen und Wegen - eine auf das bestehende Gelände ausgerichtete Bebauung - attraktive Strassenräume und harmonische Siedlungsränder - die Einpassung der Gewerbebauten in das Gesamtkonzept Der Erlass ist vorgeprüft worden, die notwendigen Änderungen wurden vom Gemeinderat veranlasst. Die Prüfung ergibt somit, dass der Erlass grundsätzlich recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. Weil gegen die "Teilrevision Zonenplan 2012" eine Beschwerde beim Verwaltungsgericht eingereicht worden ist, besteht allerdings für den östlichen Bereich des Planperimeters (Pazellen 792, 845, 846,2248 und 2307) der Vorbehalt, dass die Einzonung rechtskräftig wird. ln Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; abgekúrzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindevenryaltung (sGS 821.5) verfügt das
Baudepartement: 13-6895 / 362520 91865.d0cx 362520_91865.docx
1t2
1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. Die Genehmigung
für den östlichen Bereich des Planperimeters (Pazellen 792, 845,846, 2248 und 2307) tritt erst in Kraft, wenn die Einzonung im Gebiet Büelen Niederwil rechtskräftig ist (vgl. Markierung im Plan).
2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 1'770.-. Aufteilu ng der G ebüh ren :
Amt fiir Raumentwicklung und Geoinformation
Tiefbauamt
Fr. 'l '600.-Fr. 17O.--
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art.47 Abs. I VRP innert víezehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung
und
U. Strauss
Beilagen Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Genehmigung Teilstrassenplan Kopie
BD-RA, TBA-RD, AREG-OP
13-6895 / 382520 91865.docx
2t2
Plan mit besonderen Vorschriften
Gemeinde Oberbüren
Zahnerswis
Überbauungsplan Büelen
M 1:1 OOO
15. Oktober 2012
Vom Gemeinderat erlassen am
2 9. Okt 2012
Der Gemeindefßräsident
Der Gemeindeschreiber
Büelen Öffentliche Auflage
V'Ci.-Vj
I 9. Nov. 2012 o iS
8. De?
Vom Baudepartement des Kantons St Gallen genehmigt am
- g
20U
&
^ %,
M it Ermächtigung Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation
Büelen
S trittm atter Partner AG I Vadianstrasse 37 I 9001 St. Gallen T 071 222 43 43 I F 071 222 26 09
S tri t t ITI a t t 0 r Pa rtner AG
www.strittmatter-partner.ch I [email protected]
473\oo4\zb\Ausgabe\UP_Bueelenj2ioi5.dwg, Mer-BI-evl
Besondere Vorschriften
Festlegungen
L_
“1
Geltungsbereich
•
B
c °4 7 3 9 9
I.
Allgemeines
Art. 1
Art. 1 Geltungsbereich
HL 1 Der Überbauungsplan besteht aus der Karte im Massstab izi'ooo, den besonderen
A rt /
Bebauung Baubereiche 602.50
1 In den Baubereichen A sind nur Einfamilienhäuser m it maximal zwei Wohneinhei ten zulässig. Im Baubereich B sind auch Mehrfamilienhäuser zugelassen. Für die Bau
Art. 3 /4
Vorschriften sowie dem Planungsbericht. 2 Alle in der Legende bezeichneten Festlegungen und die besonderen Vorschriften
Fu ssweg, öffentlich
A rt 3/4
sind verbindlich. Der Bericht dient der Erläuterung. 3 Die nachfolgenden Vorschriften gelten innerhalb des im Plan bezeichneten Gel
die Achse der projektierten Erschliessungsstrasse. Dafür ist grundsätzlich dieje
Richtungspunkt Fu ssweg, öffentlich
A rt 3
tungsbereiches.
nige Strassenachse massgebend, von welcher die Haupterschliessung des frag
Ouartierplatz
Art. 5
Der Überbauungsplan sichert:
«Grünbereich»
Art. 6 -
lichen Gebäudes erfolgt. Für Mehrfamilienhäuser ist die Strassenachse zwi schen den Baubereichen A3 und B massgebend. OK EG fertig darf höchstens 0.30 m über oder unter der Niveaulinie liegen.
-
Die Garagen der Einfamilienhäuser und die Autoabstellplätze für Besucher der
Baubereich
A rt 7
Erschliessungsstrasse, öffentlich
A
BVo
Niveaulinie m it Höhenangabe in m ü. AA.
Art. 2 Zweck
a)
eine zweckmässige Erschliessung m it Strassen und Wegen;
b)
eine auf das bestehende Gelände ausgerichtete Bebauung;
c)
attraktive Strassen räume und harmonische Siedlungsränder;
d)
die Einpassung der Gewerbebauten in das Gesamtkonzept
bereiche A und B gelten folgende abweichende Vorschriften: -
602.90
Es gilt die Messweise über Niveaulinie gemäss Art. 25 BauG. Als Niveaulinie gilt
Mehrfamilienhäuser sind ebenerdig anzuordnen. Die Autoabstellplätze für Be wohner der Mehrfamilienhäuser sind unterirdisch zu erstellen. 2 Der Baubereich C dient der gewerblichen Nutzung. Die Schmalseite der Haupt
Art. 7
bauten ist zur Oberbürer-Niederwilerstrasse auszurichten.
Abschnitt Lärmschutzwand
Art. n
Standort Kehrichtsammelstelle
A rt 12
II.
Erschliessung
Art. 3 Strassen und Wege
1 Die öffentlichen Erschliessungsstrassen sind so zu gestalten, dass die optische Breite reduziert wird. 2 Die öffentlichen Fusswege sind stufen los m it einer minimalen Breite von 2.50 m zu
IV.
Umgebung
Art. 8 Umgebungsgestaltung
Lebhäge auf eine Höhe von 1.20 m beschränkt. Entlang der nördlichen Grenze des
erstellen.
Hinweise
Art. 4 Zu- und Wegfahrt
2 Die Bauten des Baubereiches C sind über die Oberbürer-Niederwilerstrasse zu er-
Baute, bestehend Gewässer, oberidisch
Ouartierplatzes sind auch höhere Einfriedungen und Lebhäge zugelassen. 2 Die Versiegelung ist auf das Minimum zu beschränken.
1 Die Zu- und Wegfahrt der Baubereiche A und B erfolgt ausschliesslich über die im Plan bezeichneten öffentlichen Erschliessungsstrassen und Fusswege.
Art. g
Terrainveränderung
Quartierplatz
Das gewachsene Terrain ist auf das Niveau der projektierten öffentlichen Erschlies sungsstrasse anzugleichen. Terrainveränderungen sind minimal zu halten sowie
schliessen.
Art. 5 1 Entlang der Erschliessungsflächen sind optisch geschlossene Einfriedungen und
möglichst unauffällig und flächig über den gesamten Geltungsbereich auszuglei chen.
Der Ouartierplatz ist als Spiel- und Begegnungsfläche materialmässig deutlich von den übrigen Erschliessungsflächen abzuheben, m it Bäumen und Sitzgelegenheiten
Gewässer, unterirdisch/eingedolt
auszustatten und dauernd von parkierten Autos frei zu halten.
VI.
Umwelt
Art. 10 Energie
Bemassung in Metern
3 weitere Artikel
Art. 6 «Grünbereich»
1 Der Bereich kann für extensive und temporäre Nutzungen genutzt und m it Schot terrasen befestigt werden. Davon ausgenommen ist entlang des eingedolten Gewäs
halten.
sers ein beidseitiger 8.80 m breiter Streifen. Innerhalb dieses Streifens sind sämtliche Anlagen durch das kantonale Tiefbau amt (TBA) und das Amt für Natur, Jagd und Fi scherei (ANJF) bewilligen zu lassen.
Wohn- sowie beheizte Gewerbebauten haben die Zielwerte gemäss SIA 380/1 einzu
Art. 11 Lärmschutz
im bezeichneten Abschnitt ist eine 2.30 m hohe Lärmschutzwand m it 2.00 m Abstand zur Fürstenlandstrasse zu erstellen.
2 Im «Grünbereich» ist als dauernde Baute ausschliesslich die Entwässerungsanlage auf der Parzelle Nr. 2248 zugelassen. VI.
Übriges
Art. 72 Standort Kehricht
An den bezeichneten Standorten sind nach Angaben der Gemeinde Kehrichtsammel
sammelstelle
stellen zu erstellen.