Deponieplan Ruetwis, Niederwil

Plan d'utilisaziun spezial · Oberbüren

Document

Numer
2017-8461
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Oberbüren
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
23-08-2017
En vigur dapi
23-08-2017

Karte

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Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation. Läm m lisbm nnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren

23. August 2017

Geschäft Nr. 17-2980 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Aushubdeponie Ruetwis Niederwil (Deponieplan Art. 28bis BauG / Deponiegesuch Art. 28quinquies BauG)

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In Ruetwis bei Niederwil (Subregion Fürstenland) ist gemäss den eingereichten Unterla­ gen geplant eine Inertstoffdeponie für unverschmutztes Aushubmaterial zu errichten und zu betreiben. Der Planungsperimeter grenzt im Norden an die Autobahn A1 und ist im Weiteren von Landwirtschaftszone - teilweise als FFF ausgeschieden - umschlossen. Das Planungsgebiet umfasst eine Teilfläche der Parzelle Nr. 569, die der Landwirt­ schaftszone, sowie einen Teil der Parzelle Nr. 449, die dem übrigen Gemeindegebiet als Verkehrsfläche zugewiesen ist. Innerhalb des Perimeters befinden sich eingedolte Ge­ wässer. Aufgrund des Deponievolumens (95‘000m3) handelt es sich um eine Kleindepo­ nie, gemäss kantonalem Richtplan, Koordinationsblatt VII 61. Die Betriebsdauer der Kleindeponie ist auf drei bis vier Jahre geplant, die Rekultivierung muss spätestens ein Jahr nach Beendigung der Auffüllung abgeschlossen sein. Die umweltrechtliche Verfügung des AFU vom 6. Juli 2017, für das gleichzeitig eingereich­ te Deponiegesuch, sowie der genehmigte Teilstrassenplan „Deponie Ruetwis Ergänzung Gehweg Nord in Niederwil (G2)“ vom 7. Juli 2017 und das genehmigte Wasserbauprojekt „Offenlegung Ruetwisbach“ vom 26. Juli 2017 erhalten Sie als Beilage. Der Erlass wurde vorgeprüft und dem ordentlichen Verfahren unterstellt. Die Genehmi­ gungsprüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der

17-2980 Z 544390_119501 544390_119501

Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2. 3.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die beiliegende Stellungnahme "Verfügung über Umweltschutzmassnahmen" des AFU vom 6. Juli 2017 ist integrierender Bestandteil dieser Verfügung. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 23‘590.~. Aufteilung der Gebühren: 17-2980: Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

Fr.

3 7 0 0 .-

17-2980: Am t für Umwelt (Bewilligungsgebühr)

Fr.

18’550.—

17-3297: Tiefbauamt, Genehmigung W asserbauprojekt

Fr.

850-

Fr.

490-

(Anteil ANJF: Fr. 1 5 0 .- ; Anteil WB: Fr. 1 5 0 .- ; Anteil AFU: Fr. 5 5 0 .-) 17-3299 Tiefbauamt, Genehmigung Teilstrassenplan (Fr. 3 4 0 .- für Anteil Teilstrassenplan; Fr. 150 - für wasser­ bauliche Sondernutzungsbewilligung)

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und F ip n in fn rm a tin n -

U. Strauss Beilagen Genehmi9leA-&stess"-' -^^-E fnfahïungsschein Verfügung über Umweltschutzmassnahmen Errichtungsbewilligung für eine Deponie Typ A vom 6. Juli 2017 Genehmigter Teilstrassenplan Deponie Ruetwis Ergänzung Gehweg Nord in Niederwil (G2) vom 7. Juli 2017 Genehmigung Wasserbauprojekt Offenlegung Ruetwisbach vom 26. Juli 2017 Kopie Rechtsabteilung Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Raumentwicklung und Geoinformation Amt für W asser und Energie Tiefbauamt Rechtsdienst

17-2980 / 544390_119501