Teilzonenplan Bürerfeld - Genehmigung

Plan da zonas · Oberbüren

Document

Numer
2018-8410
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Oberbüren
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
18-01-2018
En vigur dapi
18-01-2018

Karte

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudeparlem ent, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

1 8 .Januar 2018

A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren

Geschäft Nr. 17-7036 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt aBauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e Teilzonenplan Bürerfeld 1 Ausgangstage / Vorhaben Mit der Umzonung wird die heute beinahe quadratische Fläche der Grünzone Sport und Erholung auf der Parzelle 387 in ihrer Form geändert. Damit eine sinnvollere Parzellierung der Gewerbe-Industriezone möglich ist, wird die Grünzone Sport und Erholung in eine rechteckige, 15 m breite Fläche entlang der Hartachstrasse bzw. des Wiblenwegs ange­ ordnet. Die Grössen der Zonenflächen bleiben unverändert. Der Teilzonenplan wurde vorbesprochen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. 2 Verfügung In Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 aBauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.

Der Erlass wird genehmigt.

2.

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Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 5 5 0 .-.

3.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digi­ taler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinfor­ mation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

17-7036 / 564887_123557.docx 564887_123557.docx

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

Beilagen Gene hruigter Erfass In n u n inkl. Einz; Einzahlungsschein Rechnung

Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)

17-7036 / 5 6 4 8 8 7 J 23557