Teilzonenplan Bürerfeld - Genehmigung
Plan da zonas · Oberbüren
Document
- Numer
- 2018-8410
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Oberbüren
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 18-01-2018
- En vigur dapi
- 18-01-2018
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Kanton St.Gallen Baudepartement
Baudeparlem ent, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Läm m lisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
1 8 .Januar 2018
A-Post Gemeinderat Oberbüren Unterdorf 9 9245 Oberbüren
Geschäft Nr. 17-7036 Gemeinde Oberbüren: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt aBauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: e Teilzonenplan Bürerfeld 1 Ausgangstage / Vorhaben Mit der Umzonung wird die heute beinahe quadratische Fläche der Grünzone Sport und Erholung auf der Parzelle 387 in ihrer Form geändert. Damit eine sinnvollere Parzellierung der Gewerbe-Industriezone möglich ist, wird die Grünzone Sport und Erholung in eine rechteckige, 15 m breite Fläche entlang der Hartachstrasse bzw. des Wiblenwegs ange ordnet. Die Grössen der Zonenflächen bleiben unverändert. Der Teilzonenplan wurde vorbesprochen. Die Prüfung ergibt, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. 2 Verfügung In Anwendung von Art. 174 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1, PBG), Art. 31 aBauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (sGS 951.1; VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41, ErmV) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1.
Der Erlass wird genehmigt.
2.
Ganzen Text zeigen
Die Gebühr für die vorliegende Verfügung beträgt Fr. 5 5 0 .-.
3.
Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digi taler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinfor mation, Abt. Geoinformation, einzureichen.
17-7036 / 564887_123557.docx 564887_123557.docx
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 174 PBG, Art. 31 Abs. 2 aBauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:
U. Strauss
Beilagen Gene hruigter Erfass In n u n inkl. Einz; Einzahlungsschein Rechnung
Kopie - Rechtsabteilung (inkl. Erlass) - Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (inkl. Erlass)
17-7036 / 5 6 4 8 8 7 J 23557
Basas legalas
sGS 672.11 · Chantun
sGS 731.1 · PBG · Chantun
sGS 731.11 · PBV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun