Sondernutzungsplan Pfarreitreff

Plan d'utilisaziun spezial · Flums

Document

Numer
2020-3960
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Flums
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
02-12-2019
Approvà
28-05-2020
Publitgà
10-12-2019

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Flums mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

Plan

155

10

o

30

20

40

50 m 170

Plangrundlage: Digitale Vermessungsdaten, Ingenieurbüro Kreis, Sargans, 6.6.2017

Ganzen Text zeigen

178

Festlegungen

Kanton St. Gallen Gemeinde Flums

168

Perimeter

171

2263

Baubereich A

1002

2

Baubereich B

(b

123

Baubereich C

Öffentliche Auflage

156

3718

Bereich Vordach

Vorplatz

Sondernutzungsplan

167

Umgebungsbereich

«Pfarreitreff»

Erschliessungsflächen

Besondere Bauweise

o

Bereich Besucherparkplätze Zu- und Wegfahrt

Mst. 1 :500

o

00

Zu- und Wegfahrt Tiefgarage 57

Anschlusspunkt Fussweg Vom Gemeinderat erlassen am

- 2. Dez. 2019

Baum (neu/bestehend)

lepräsident

Der

Hauptfirstrichtung Pflichtbaulinie

Öffentlich aufgelegt vom .1 Ö.

DeZ.

bis am .. - 8. Jan,

D Genehmigt durch das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation

104

Abstandslinie Kanal

----------

2020.

Bereich Veloabstellplatz (Lage schematisch)

——

164

Mauern

q

am

2 8. MAI 2020

165

Hinweise 110 :

■

i

•

Der Amtsleiter:

I

Bestehende Gebäude innerhalb Perimeter

H

I

Richtprojekt

.

F

2080

Grösse: 84/30

Plotfile:

C

c'

P2351-08 8. Oktober 2019

Gez.: aw

Kontr.: JM

P:\p_2351_Flums\08_SNP_Pfarreitreff\flum_sondernutzungsplan_pfaiTeitreff_plotfile.dwg

Abbruch bestehende Bauten

Remund + Küster

R+K

Büro für Raumplanung AG

Churerstrasse 47 Postfach 147 8808 Pfäffikon SZ

Koordinatenpunkte Baubereich A (verbindlich)

Tel 055 415 00 15 [email protected] www.rkplaner.ch

Fabrikkanal unterirdisch, bestehend

2 3 4 5 6

744700.52/217346.50 744708.66/217331.39 744682.83/217317,34 744676.81 / 217328.40 744694.10/217337.82 744691.98/217341.70

'

besondere Vorschriften

Kanton St. Gallen Gemeinde Flums

Öffentliche Auflage

Sondernutzungsplan «Pfarreitreff»

Besondere Vorschritten (BVo) Besondere Bauweise

Vom Gemeinderat erlassen am Der Gj

— 2.

Dez. 2019 Der Ger• einderatsschreiber

ij.9präsident

)).—

Öffentlich aufgelegt vom 1 O.

Dez. 2019

bis am

—

8. Jan. 2020

Genehmigt vom Amt für Raumentwicklung und Geoinformation am

28. MAI 2020 Der Amtsleiter:

P2351-08 8. Oktober 2019 Remund + Kuster

R+K Büro für Raumplanung AG

Churerstrosse 47 Postfach 147 8808 Pfäffikon SZ

Tel 055 415 00 15 infoerkplaner.ch www.rkplaner.ch

Sondemutzungsplan «Pfarreitreffm Besondere Vorschriften

2

Inhaltsverzeichnis

Art. 1 Geltungsbereich

3

Art. 2 Zweck

3

Art. 3 Bauvorschriften Allgemein

4

Art. 4 Bauvorschriften Bereich Vordach

4

Art. 5 Nutzung

4

Art. 6 Architektonische Gestaltung

4

Art. 7 Gestaltung Vorplatz und Umgebung

5

Art. 8 Abstandslinie Kanal

5

Art. 9 Erschliessung

5

Art. 10 Ent- und Versorgung

6

Art. 11 Energie

6

Art. 12 Inkrafttreten

6

X: \ Private_RP \ 2000 Private \ 2351 Flums\ 08 SNP Pfarreitreff\ 13 aktuelles Exemplar, Verfahren \ 05_Öffentliche Auflage \SNP_Pfarreitreff_Besondere_Vorschriften.docx

Sondemutzungsplan «Pfarreitreff», Besondere Vorschriften

3

Besondere Vorschriften Der Gemeinderat erlässt gestützt auf Art. 23 des kantonalen Planungs- und Baugesetztes und Art. 7 Abs. b des Kernzonenreglements der Gemeinde Flums den nachfolgenden Sondernutzungsplan.

12 weitere Artikel

Art. 1 Geltungsbereich

Die besonderen Vorschriften gelten für den im Plan bezeichneten Perimeter. '

2 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt wird, gelten die Vorschriften des kantonalen Planungs- und Baugesetzes des Kantons St.Gallen und des Baureglements der Gemeinde Flums inklusive des Kernzonenreglements.

Rechtsverbindliche Bestandteile

3 Die rechtsverbindlichen Bestandteile des Sondernutzungsplans sind: • Der Sondernutzungsplan im Massstab 1:500 und alle in der Legende zum Plan als Festlegungen bezeichneten Planelemente • Die vorliegenden besonderen Vorschriften

Richtungsweisende Bestandteile

4 Die richtungsweisenden Bestandteile des Sondernutzungsplans sind: Richtprojekt Atelier drü Architekten, Pläne vom 10.11.2014 (revidiert am 12.08.2015)

Orientierende Bestandteile

5 Die orientierenden Bestandteile sind: • Der Erläuterungsbericht • Alle in der Legende zum Plan als Hinweise bezeichneten Planelemente

Art. 2 Zweck

Der Sondernutzungsplan «Pfarreitreff» bezweckt die Erstellung eines Neubaus eines Pfarreizentrums mit besonderer Bauweise sowie städtebaulich vorzüglicher und ortsbildgerechter Gestaltung. Mit dem Sondernutzungsplan soll ein attraktiver Aussenraum geschaffen und eine zweckmässige Erschliessung und Parkierung geregelt werden.

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4

Sondemutzungsplan «Pfarreifreff», Besondere Vorschriften

Art. 3 Bauvorschriften Allgemein

Für die Baubereiche A, B und C gelten folgende Bauvorschriften:

Baubereich

Max. Gebtiudehöhe

Max. Firsthöhe

Dachneigung

A

456.80 m.ü.M

458.80 m.ü.M

Satteldach, 19-21°

B

456.80 m.ü.M

-

Flachdach

C

Es gelten die Vorschriften des Baureglements inkl. der Kernzonenvorschriften der Gemeinde Flums.

Grenz- / Näherbau Pflichtbaulinie

2 Die Baute im Baubereich A muss an das Gebäude (Assek. Nr. 712) auf der Parzelle Nr. 3125 angebaut werden. Es gilt die im Plan bezeichnete Pflichtbaulinie.

Grundsatz

3 An- und Nebenbauten im Sinne von Art. 15 des Kernzonenreglements sind ausserhalb der Baubereiche zulässig.

Art. 4 Bereich Vordach

Bauvorschriften Bereich Vordach Im Bereich Vordach ist ein einziges Vordach zulässig, welches an das bestehende Gebäude des Baubereichs C (Assek. Nr. 701) anschliessen muss.

Nutzung

Art. 5 Nutzungen

Art. 6 Innerhalb des Perimeters des Sondernutzungsplanes sind Wohnnutzungen,

mässig störende Gewerbenutzungen sowie Nutzungen im Zusammenhang mit der katholischen Kirchgemeinde wie z.B. Jugendräume, Büronutzungen und Pfarreisäle zulässig.

Architektonische Gestaltung

Grundsatz

Bauten haben sich bezüglich Gliederung der Baukörper, Massstäblichkeit, Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung gut ins Ortsbild einzuordnen. Auf die in der Umgebung liegenden Schutzobjekte ist besondere Rücksicht zu nehmen. Zusammen mit der Baubewilligung ist ein Materialisierungskonzept einzureichen und bewilligen zu lassen.

Baubereich B

2 Der Baubereich B hat sich architektonisch (Form, Gebäudehöhe, Dachgestaltung etc.) den umliegenden Hauptbauten unterzuordnen.

Bereich Vordach

Das Vordach hat sich in Material und Farbe den Baubereichen A und B anzupassen und sich gestalterisch zurückhaltend in die Situation einzufügen.

3

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Sondemutzungsplan efarreitreff», Besondere Vorschriften

Fenster

4 Die Fenster der Baubereiche A und B dürfen von den Bestimmungen der Kernzone abweichen. Es sind auch grossformatige Fenster in Form von liegenden Rechtecken zulässig.

Art. 7 Gestaltung Vorplatz und Umgebung

Vorplatz Umgebungsbereich

5

Der Vorplatz ist im Wesentlichen mit sickerfähigem Belag auszuführen. Der Umgebungsbereich der St. Justuskirche (Assek. Ni. 700) dient des Erhalts des Friedhofs und ist von Bauten freizuhalten. Neue Nutzungen, die dem Betrieb, Unterhalt oder Erhalt der St. Justuskirche dienen sind zulässig. 2

3 Die weiteren Umgebungsbereiche sind vorwiegend als Garten- oder Grünbereiche zu gestalten und von Bauten freizuhalten. Ausnahme bildet der mit dem Baubereich C überlagerte Bereich sowie der Veloabstellplatz. Auf invasive Pflanzenarten ist zu verzichten.

Bepflanzung Vorplatz Mauern

4 An der bezeichneten Stelle im Plan ist ein einheimischer, grosskroniger Baum zu bepflanzen.

5

Art. 8 Abstandslinie

Die im Plan bezeichneten Mauern müssen erhalten bleiben.

Abstandslinie Kanal Gegenüber dem eingedolten Kanal gilt eine Abstandslinie von 5 Metern. Die Abstandslinie bezweckt die Sicherstellung des Zugangs zum eingedolten Kanal. 2 Innerhalb der Abstandslinien sind Bauten, Bäume und fest mit dem Untergrund verbundene Bauteile und Anlagen nicht zulässig. Bestehende Bauten und Anlagen sind in ihrem Bestand geschützt.

Art. 9 Erschliessung

Zu- und Wegfahrt für Motorfahrzeuge

Die Erschliessung innerhalb des Perimeters mit Motorfahrzeugen erfolgt von den im Plan bezeichneten Zu- und Wegfahrtssymbolen aus.

Erschliessungsflächen

Die Erschliessungsflächen dienen der Erschliessung der Gebäude innerhalb des Sondernutzungsplans und sind für diesen Zweck zu erhalten. Ausnahme bildet der mit dem Baubereich C überlagerte Bereich, wobei die Erschliessung als Gesamtes sichergestellt sein muss.

Parkierung

2

In der Tiefgarage des Baubereichs A sind maximal 8 unterirdische Parkplätze zulässig.

3

4 Für den Pfarreitreff sind 4 öffentlich zugängliche Besucherparkplätze auf dem Vorplatz zu erstellen.

Es ist mindestens ein oberirdischer und ein unterirdischer Behindertenparkplatz zu realisieren.

5

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Sondemutzungsplan «Pfarreitreff», Besondere Vorschriften

6

Veloabstellanlagen

6 An der im Plan bezeichneten Stelle ist ein überdachter Velounterstand für 20 Velos vorzusehen. Die Überdachung hat sich gut in die Umgebung einzufügen.

Fusswege

7 Von den im Plan festgelegten generellen Anschlusspunkten sind durchgehende öffentliche Fusswegverbindungen zu erstellen.

Art. 10 Ent- und Versorgung

Die Kehrichtentsorgung des Pfarreitreffs ist gebäudeintern unterzubringen. Die Bereitstellung des Abfalls am Abfuhrtag hat in Absprache mit der Gemeinde an der Turmstrasse zu erfolgen. Die An- und Ablieferung für Nutzungen innerhalb des Perimeters des Sondernutzungsplanes erfolgt über die im Plan bezeichneten Zu- und Wegfahrtssymbole.

2

Art. 11 Energie

Der Neubau im Baubereich A und B hat dem Minergie-Standard zu entsprechen.

Art. 12 Inkrafttreten

Der vorliegende Sondernutzungsplan mit Besonderen Vorschriften tritt nach der Genehmigung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation mit der Publikation des Genehmigungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft. Rechtsmittelverfahren bleiben vorbehalten.

X: \ Private_RP \ 2000 Private \ 2351 Flums\ 08 SNP Pfarreitreff \ 13 aktuelles Exemplar, Verfahren \OS_Öffentliche Auflage\SNP_Pfarreitreff_Besondere_Vorschdfien.docx