Überbauungsplan Weierboden

Plan d'utilisaziun spezial · Lichtensteig

Document

Numer
2001-6460
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Lichtensteig
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
23-10-2001
En vigur dapi
23-10-2001

Karte

8 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

B au d epartem en t des Kantons St.Gallen

23. Oktober 2001

Km

Lämmlisbmnnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

V x V

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 6(T

Gemeinderat 9620 Lichtensteig

VII 64 Lichtensteig: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Ganzen Text zeigen

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Gemeinderäte Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: -

Überbauungsplan Weierboden

Der Erlass wurde vorgeprüft und ist recht- und zweckmässig. Er kann genehmigt werden.

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 7 der Er­ mächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 740.- (Fr. 400.- für den Überbauungsplan; Fr. 340.- für den Teilstrassenplan „Erschliessungsstrasse Weierboden (Gemeindestrasse dritter Klasse/Gemeindeweg zweiter Klasse)“. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Planungsamtes

U. Strauss

G-Lich Geneh bdbih 1834.doc

Baudepartement Planungsamt

-

Beilagen: Genehmigter Erlass Einzahlungsschein Kopie: Planungsamt Rechtsabteilung Tiefbauamt

■

G-Lich Geneh bdbih 1834.doc

2

-