Überbauungsplan Thurella
Plan d'utilisaziun spezial · Häggenschwil
Document
- Numer
- 2004-0360
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Häggenschwil
- Chantun
- St. Gallen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà
- 09-02-2004
- En vigur dapi
- 09-02-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun St. Gallen
Karte
2 Planinhalte, aus den Nutzungsplandaten des Kantons (geodienste.ch).Ganze Karte öffnen
Datotecas
GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen
Text
Baudepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen
des Kantons St.Gallen
Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60
9. Februar 2004
Gemeinderat 9312 Häggenschwil
Gemeinde Häggenschwil: Genehmigung eines Gemeindeerlasses
Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte
Ganzen Text zeigen
>
Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: >
Überbauungsplan Thurelia, Lömmenschwil
Die Prüfung ergibt, dass der Erlasse recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts pflege (sGS 951.1; abgekürzt VHP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti gungsverordnung (sGS 141.41) sowie Nr. 26.01 des Gebührentarifs für die Staats-und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 800.--.
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.
Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:
Strauss
G-Hägg Geneh UeP Thurella ThB 1338
Baudepartement, Amt für Raumentwicklung
Beilagen: > Genehmigter Erlass > Einzahlungsschein Kopie: > Rechtsabteilung > Amt für Raumentwicklung > Amt für Umweltschutz, Baugesuchsadministration
G-Hägg Geneh UeP Thurelia ThB 1338