Teilzonenplan Parz. 101/98 (Teil) W - Genehmigung

Plan da zonas · Wildhaus-Alt St. Johann

Document

Numer
2012-5713
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Wildhaus-Alt St. Johann
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Decidì
01-09-2011
Approvà
02-05-2012
Publitgà
28-09-2011
En vigur dapi
02-05-2012

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Datotecas

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Text

Kanton St.Gallen Baudepartement

Baudepartement, Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.Gallen

A-Post Gemeinderat W ildhaus-Alt St. Johann Postfach 17 Staatsstrasse 9656 Alt St. Johann

2. Mai 2012

Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Gemeindepräsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1 ; abgekürzt BauG) folgenden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Parz. 101/ 98 (Teil) W, Dorf

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Mit der Fusion der beiden Gemeinden Wildhaus und Alt. St.Johann wurden die öffentli­ chen Einrichtungen zusammengelegt. Verschiedene Schulhäuser, ein Kindergarten und ein Gemeindehaus sind dadurch überzählig geworden und werden für den ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt. Konkret sind dies das ehemalige Schulhaus Schönenboden, das ehemalige Schulhaus Unterwasser, das ehemalige Schulhaus Dorf, der ehemalige Kindergarten Starkenbach und das ehemalige Gemeindehaus Wildhaus. Nach dem rechtskräftigen Zonenplan der Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann liegen diese Parzellen alle in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA. Aufgrund dieser Zonenzutei­ lung ist eine private Nutzung der Parzellen nicht möglich. Durch fünf verschiedene Teilzo­ nenpläne sollen private Nutzungen und ein Verkauf dieser Parzellen möglich werden. Das ehemalige Schulhaus Dorf befindet sich auf der Parzelle Nr. 101. Nach dem rechts­ kräftigen Zonenplan der Gemeinde Wildhaus-Alt St.Johann liegt die Parzelle Nr. 101 mit einer Grundfläche von T320 m2 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA. Ebenfalls in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OeBA befindet sich ein Teil der Erschliessungsparzelle Nr. 98 nördlich der Parzelle Nr. 101. Ansonsten ist die Parzelle Nr. 101 grossmehrheitlich von der dreigeschossigen Kernzone K3 umgeben. Der vorliegende Teilzonenplan Parz. 101/98 (Teil) W Dorf sieht vor, die Parzelle Nr. 101 und einen Teil der Erschliessungsparzelle Nr. 98 in die dreigeschossige Kernzone K3 umzuzonen. Mit Schreiben vom 10. Juni 2011 wurde der Erlass vorgeprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass der Erlass recht- und zweckmässig ist und genehmigt werden kann.

12-1931 / 282291_78620 282291_78620

In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungs­ rechtspflege (sGS 951.1 ; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächtigungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Ge­ meindeverwaltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. 2.

Der angeführte Erlass wird genehmigt. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 300.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der Informationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem Amt für Raumentwicklung und Geoinformation, Abt. Geoinformation, einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 31 Abs. 2 BauG i.V.m. Art. 47 Abs. 1 VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erho­ ben werden. Freundliche Grüsse Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation:

U. Strauss

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Genehmigter Erlass Einzahlungsschein

Kopie Rechtsabteiluna AFU

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