Teilzonenplan Dorf - Genehmigung

Plan da zonas · Neckertal · Abolì ils 01-09-2023

Document

Numer
2006-6710
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Neckertal
Chantun
St. Gallen
Nivel
Vischnanca
Approvà
03-04-2006
En vigur dapi
03-04-2006
Abolì
01-09-2023

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Neckertal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

GenehmigungsverfügungIn neuem Tab öffnen

Text

Baudepartement

Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 S t.G a llen

des Kantons St.Gallen

Telefon 071 229 30 03, Fax 071 229 39 60

3. April 2006

Gemeinderat Hemberg 9633 Hemberg

Gemeinde Hemberg: Genehmigung eines Gemeindeerlasses

Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

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Sie haben uns in Nachachtung von Art. 31 des Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt BauG) fol­ genden Erlass zur Genehmigung eingereicht: •

Teilzonenplan Dorf

Der Erlass kann nur unter Beachtung des grösstmöglichen der Gemeinde zustehenden Ermes­ sensspielraumes genehmigt werden (Art. 3 Abs. 2 BauG), denn gemäss Planungsbericht vom 15.11.05, Seite 3, sind in Hemberg 25% der Bauzone noch nicht überbaut. Aufgrund dieser grossen Kapazität und wird in absehbarer Zeit kein weiterer Teilzonenplan mehr genehmigt werden können. In Anwendung von Art. 31 BauG und Art. 94 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechts­ pflege (sGS 951.1; abgekürzt VRP), Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang 6 der Ermächti­ gungsverordnung (sGS 141.41) sowie dem Gebührentarif für die Staats- und Gemeindever­ waltung (sGS 821.5) verfügt das Baudepartement: 1. Der angeführte Erlass wird im Sinne der Erwägungen genehmigt. 2. Die Gebühr für diese Verfügung beträgt Fr. 350.--.

Die Zonenplanänderung ist gemäss Vertrag betreffend Bezug und Nutzung von Daten der In­ formationsebene Raumplanung innert 60 Tagen nach der Genehmigung in digitaler Form (itf) sowie als Planausdruck dem kantonalen Vermessungsamt einzureichen.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Verfügung kann nach Art. 43 lit. c VRP innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Rekurs bei der Regierung erhoben werden.

06-1355 / 56332_36820

Mit freundlichen Grüssen Für das Baudepartement Der Leiter des Amtes für Raumentwicklung:

U. Strauss Beilagen - Genehmigter Erlass - Einzahlungsschein Kopie - Rechtsabteilung - Amt für Raumentwicklung

06-1355 / 56332_36820