Nutzungsplanung (2009) Änderung GB 102
Plan da zonas · Buch (SH)
Document
- Numer
- 20/329
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Buch (SH)
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. RR
- Decidì
- 12-06-2012
- En vigur dapi
- 12-06-2012
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
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Datotecas
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Text
Kanton Schaffhausen Regierungs rat
Beschluss vom 12. Juni 2012 Protokoll-Nr. 20/329
Buch, Zonenplanänderung Parzel le GB Nr. 102; Genehmigung
1. Die Parzelle GB Nr. 102 liegt gemäss heute gültigem Zonenplan der Gemeinde Buch in der Zone für öffentliche Bauten. Auf dem Grundstück befindet sich das Gebäude VS Nr. 76 - der ehemalige Kindergarten. Dieser wird schon seit Längerem nicht mehr als Kindergarten benutzt und soll nun verkauft werden. Dem Verkauf hat die Gemeindeversammlung vom 18. Novem ber 2011 zugestimmt. Damit die Liegenschaft aber verkauft werden kann, muss vorgängig eine Zonenplanänderung, umfassend die Umzonung von der Zone für öffentliche Bauten in die Dorfkernzone, stattfinden, damit ein Käufer auch Umbauten oder Neubauten realisieren kann (in der Zone für öffentliche Bauten wäre ein Umbau oder Neubau von privater Hand nicht mög lich). Aus diesem Grunde hat die Gemeindeversammlung Buch am 10. April 2012 eine Zonenplan änderung, umfassend die Umzonung der Parzelle GB Nr. 102 von der Zon� für öffentliche Bauten in die Dorfkernzone, beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 27. April bis 27. Mai 2012. Es ist kein Rekurs eingegangen. Mit Schreiben vom 29. Mai 2012 ersucht der Gemeinderat Buch um Genehmigung der Zonen planänderung durch den Regierungsrat.
11. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Ge nehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Än derungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst. Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Änderung öffentlich aufge-
legt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Zonenplanänderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. III. Auf Antrag des Baudepartements wird
b e s c h l o s s e n
1.
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Die von der Gemeindeversammlung Buch am 10. April 2012 beschlossene Zonen planänderung, umfassend die Umzonung der Parzelle GB Nr. 102 von der Zone für öffentliche Bauten in die Dorfkernzone, wird genehmigt.
2.
Mitteilungen an: Gemeinderat 8263 Buch (die genehmigten Unterlagen werden durch das Pla nungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Rechtsdienst des Baudepartements Planungs- und Naturschutz9111J, unter Beilage der.genehmigten Akten Bauinspektorat Grundbuchamt Amt für Grundstückschätzungen
Basas legalas
SHR 700.100 · Baugesetz · Chantun
SHR 700.101 · BauV · Chantun
SHR 814.100 · Einführungsgesetz zum USG · Chantun
SHR 814.101 · Kantonale Umweltschutzverordnung, USGV · Chantun
SR 700 · Raumplanungsgesetz, RPG · Confederaziun
SR 814.41 · LSV · Confederaziun