BLP ganze Gemeinde 2016

Plan d'utilisaziun spezial · Gächlingen

Document

Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Gächlingen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
24-01-2017
En vigur dapi
24-01-2017

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton Schaffhausen Baudepartement. Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen . www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Gächlingen, revidierter Baulinien­ plan sowie Aufhebung aller alten Baulinienpläne; Genehmigung .

Schaffhausen, 24.Januar2017

Verfügung 1. Der aktuelle Baulinienplan der Gemeinde Gächlingen wurde mit Beschlus·s des Regierungsra­ tes vom 18.Januar 1983 genehmigt. Eine Planergänzung wurde am20. Mai 1986 vom Regie­ rungsrat genehmigt und ersetzte den Baulinienplan vom 18. Januar 1983. Nun, da die Bauli­ nienpläne ins Datenmodell / INTERLIS-Datensatz übernommen werden sollen, hat der Ge­ meinderat Gächlingen am 26. Oktober2016 einen revidierten Baulinienplan sowie die Aufhe­ bung des bestehenden Baulinienplanes vom20. Mai 1986 beschlossen. Die öffentliche Aufla- · ge erfolgte vom 4. November bis 23. November2016. Da das ganze Baugebiet vom revidier­ ten Baulinienplan betroffen ist, wurde auf die Benachrichtigung einzelner Betroffenen verzieh. tet. Es sind keine·Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 3. Dezember 2016 ersucht der Gemeinderat Gächlingen um Genehmigung des revidierten Baulinienplanes sowie der Aufhebung des bisherigen Baulinienplanes durch das Baudepartement.

II. 1.

Baulinienpläne und deren Änderungen bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Geneh­ migungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmäs­ sigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kanto­ nalen Amtsstellen befasst.

2.

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Die Prüfung hat ergeben, dass der revidierte Baulinienplan sowie die Aufhebung des bisherigen Baulinienplanes rechtmässig zustande gekommen sind. Nach dem Be..:

schluss durch den Gemeinderat wurde der revidierte Baulinienplan öffentlich aufge­ legt. Im Genehmigungsverfahren wurden zum revidierten Baulinienplan sowie zu dem aufzuhebenden Plan keine Einwendungen vorgebracht. Somit können der revidierte Baulinienplan und die Aufhebung des bisherigen Baulinienplanes genehmigt werden.

III. Demgemäss wird ve r f ü g t: 1.

Der vom Gemeinderat Gächlingen am 26. Oktober 2016 beschlossene revidierte Bau­ linienplan wird genehmigt.

2.

Gleichzeitig wird der bisherige Baulinienplan (RRB vom 20. Mai 1986) aufgehoben.

3.

Mitteilungen an: - Gemeinderat 8214 Gächlingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das. Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Rechtsdienst Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Unterlagen) - Amt für Denkmalpflege - Tiefbauamt (Strassen) - Amt für Geoinformation - Amt für Grundstückschätzungen - Grundbuchamt - EKS AG, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen

Revidierter Baulinienplan (5-fach)

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