BLP Oberdorf-Oberfeld

Plan d'utilisaziun spezial · Hemishofen

Document

Numer
U/N/50/38
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Hemishofen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
15-10-1974
En vigur dapi
15-10-1974

Karte

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Text

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AUSZUG aus dem

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES I<ANTONS SCHAFFHAUSEN Nr.

U/N/So/38

vom

15. Oktober 1974

Baulinienplan "Oberdorf/ Oberfeld", Hemishofen, Genehmigung

I. Der Gemeinderat Hemishofen hat für das Baugebiet "Oberdorf/ Oberfeld" einen als Quartierplan bezeichneten Baulinienplan

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aufgestellt. Der Plan wurde vom Gemeinderat am 11. April 1972 genehmigt und in der Zeit vom 2o. April bis 19. Mai 1972 öf­ fentlich aufgelegt. Einsprachen wurden nicht erhoben, Mit Schreiben vom 31. August 1972 / 29. Juli 1974 ersucht der Ge­ meinderat um Genehmigung des Planes durch den Regierungsrat. II. Mit einem Quartierplan legt der Gemeinderat fest, wie ein Teil­ gebiet der Gemeinde mit Quartierstrassen, Kanalisationen und Werkleitungen erschlossen wird (Art. 14 des kantonalen Bauge­ setzes). Im eingereichten Plan sind Baulinien sowie die künf­ tigen Verkehrsanlagen eingetragen. Die Erschliessung mit Ka­ nalisation und Werkleitungen ist nicht enthalten. Der Plan ist deshalb als Baulinienplan im Sinne von Art. 9 des kanto­ nalen Baugesetzes zu·betrachten. Bei der Zweckmässigkeitsprüfung wurde festgestellt, dass der

Baulinienplan auf einer ungenauen Planunterlage erstellt wurde und die Vermassung der Strassenachsen, von.denen aus die Bau­ linien definiert werden, mangelhaft war. Das Planungsamt hat deshalb die Baulinien auf einen einwandfreien Vermessungsplan . . übertragen und die richtige Vermassung vorgenommen.

.

Der heute vorliegende Plan kann als zweckmässig bezeichnet werden. Das Verfahren wurde gemäss Art. 11 des kantonalen

2

Baugesetzes durchgeführt und abgeschlossen. Der Genehmigung durch den Regierungsrat steht damit nichts entgegen. III. Auf Antrag der Baudirektion wird b e s c h 1 o s s e n : 1. Der vom Gemeinderat Hemishofen am 11. April 1972 beschlos­ sene Baulinienplan "Oberdorf/Oberfeld" wird genehmigt. t �;

2. Mitteilung an: Gemeinderat Hemishofen unterzeichneten Plänen

(2

Expl. ) unter Beilage von zwei

- Baudirektion - Planungsamt, unter Beilage eines unterzeichneten Planes - Rechtsdienst Baudirektion

- Tiefbauamt - Hochbauamt - Grundbuchamt - Vermessungsamt

DER STAATSSCHREIBER: