QP Heidenwis
Plan d'utilisaziun spezial · Merishausen
Document
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da quartier
- Vischnanca
- Merishausen
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. BD
- Decidì
- 15-06-2004
- En vigur dapi
- 15-06-2004
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Merishausen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
MER_003_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
MER_003_EN_1.pdf
Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 73 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]
Merishausen, Quartierplan "Heidenwis"; Genehmigung
Schaffhausen, 15.Juni2004
Verfügung 1. Der Gemeinderat Merishausen hat am 19. Mai 2004 den Quartierplan"Heidenwis" be schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 16. April bis 6. Mai2004. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 8. April 2004 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Protokollauszug vom 19. Mai 2004 ersucht der Gemeinderat Merishausen um Ge nehmigung des Quartierplanes "Heidenwis".
II. 1. Quartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (BauG) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der. Quartierplanplan rechtmässig zustande gekom men ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Quartierplan öffent lich aufgelegt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benachrichtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Quartierplan vorgebracht: Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt wer den.
111. Demgemässwird verfügt: 1. Der vom Gemeinderat Merishausen am 19. Mai 2004 beschlossene Quartierplan "Hei denwis" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8232 Merishausen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Hochbauamt - Landwirtschaftsamt, Charlottenfels, Postfach 867, 8218 Neuhausen a. Rhf. - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Grundstückschätzung
Baude�,9Jement des K9'2z1�s Schaffhausen Der/ " 9teher: ». I / / /
Ganzen Text zeigen
,' /
�Peter Lenherr Regierungsrat
- Rahmenbedingungen für den Quartierplan (2-fach)
2
Rahmenbedingungen für Quartierplan
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis"
Rahmenbedingungen für Quartierplan Öffentliche Auflage vom 16. April 2004 - 06. Mai 2004. Vom Gemeinderat genehmigt am
19. Mai 2004 Der Gemeindeschreiber:
!_ ······································· Vom Kant. Baudpartement genehmigt am:
-
/f.S-. b , .......... ko'r. ................
Auftrag Nr.: 04002
Ganzen Text zeigen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG Ingenieure & Planer SIA USIC Mühlentalstrasse 28 CH-8200 Schaffhausen Tel. +++41-(0)52 630 13 00 Fax +++41-(0)52 630 13 50
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis", Rahmenbedingungen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG
Inhaltsverzeichnis 1
1.1 1.2 1.3 1.4
2
2.1 2.2
Einleitung
3
Nutzungsvorschriften
4
Quartierplangebiet Planungsziel Inhalt eines Quartierplanes Lärmschutz
3 3 3 3
Baudichte Nutzweise
4 4
3.1 3.2
Stellung der Bauten, Baulinien Bauzone
Bau- und Gestaltungsvorschriften
4
4
Erschliessung
4
3
4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6
4 4
Vorzeitige Erschliessung Grundsatz, Strassenhoheit Beleuchtung Kehricht Entwässerung Wasser
4 5 5 5 5 5
5.1
Grundsätze Umgebungsplan
Umgebungsplanung
5
6
Verschiedene Bestimmungen
6
5
6.1 6.2 6.3
5
Energiekonzept Anmerkung im Grundbuch Inkrafttreten
Rahmenbed.Quartierplan Heidenwis7.4.04.doc
6 6 6
2 von 6
WSP 13.05.2004
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis", Rahmenbedingungen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG
1 Einleitung Gestützt auf Art. 2 Abs. 1 der Bau- und Nutzungsordnung (BauO) der Gemeinde Merishausen vom 11.09.2001 erlässt der Gemeinderat den folgenden Quartierplan mit besonderen Bauvor schriften:
1.1 Quartierplangebiet Der Quartierplanperimeter ist östlich durch die Hauptstrasse und nördlich durch die Dostental strasse begrenzt und umfasst die heutigen Grundstücke GB 1305 und GB 1332. Die westliche und südliche Umfassung wird durch die Landwirtschaftszone begrenzt.
1.2 Planungsziel Das Quartier stellt zukünftig den südwestlichen Dorfrand dar. Der Quartierplan bezweckt, die Grundstücke innerhalb des Planungsgebietes zweckmässig und wirtschaftlich zu erschliessen den erwünschten Siedlungscharakter herzustellen, das Gebiet zweckmässig zu über bauen und die Ressourcen haushälterisch zu nutzen Angestrebt wird ein ruhiges Wohnquartier mit einem hohen Wohnwert
1.3 Inhalt eines Quartierplanes Quartierplanvorschriften Erschliessungsplan mit Strassen, Wegen, Beleuchtung und Werkleitungen Nutzungsplan mit Art und Mass der baulichen Nutzung gemäss Zone W2 (Gebäude höhe, Geschosszahlen) Überbauungsplan mit Baulinien und Innenbaulinien Die Gestaltungspläne sind spätestens zusammen mit dem ersten Baugesuch innerhalb eines Teilgebietes dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. Die Teilgebiete ent sprechen den ursprünglichen Parzellen GB 921 und GB 922.
1.4 Lärmschutz Gestützt auf Art.12 BauO und Art. 24 I 5 BauO gilt die Empfindlichkeitsstufe II der LSV.
Rahmenbed.Quartierplan Heidenwis7.4.04.doc
3 von 6
WSP 13.05.2004
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis", Rahmenbedingungen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG
2 Nutzungsvorschriften 2.1 Baudichte Die Brutto Grundstücksfläche des Gebietes „Heidenwis" beträgt 11'449 m2. Die Nettobaufläche wird durch den Baulinenplan der Gemeinde bestimmt. Die Fläche ist g emäss Zonenplan Gemeinde Merishausen der W2 Zone zugeteilt. Die Baudichte wird in Art. 24 Abs. 1-4 Bau- und Nutzungsordnung definiert.
2.2 Nutzweise Das Quartierplangebiet (Bauzone W2) ist g rundsätzlich für die Wohnnutzung vorgesehen. Büros, Praxen und nicht störende Betriebe können zugelassen werden, wobei ein Wohnanteil von 60% einzuhalten ist.
3 Bau- und Gestaltungsvorschriften 3.1 Stellung der Bauten, Baulinien Die Stellung der Bauten ergeben sich durch die Vorgaben der Baulinien und Grenzabstände. Die Baulinienabstände ab Quartierumgrenzung „Heidenwis" sind im Baulinenplan definiert. Innerhalb der Baulinie entspricht der Bauabstand Art. 24 Abs. 4 der Bau- und Nutzungsordnung. Zwischen Gestaltungs- und der odentlichen Baulinie dürfen nur nicht dem Wohnen dienende Bauten und Anlagen erstellt werden.
3.2 Bauzone Das Gebiet des Quartierplanes ist gemäss Zonenplan der Zone W2 unterstellt. Geschosszahl, Gebäudeabstände, Dachform, Materialwahl und Farbgebung richten sich gemäss Bau- und Nut zungsordnung der Zone W2.
4 Erschliessung 4.1 Vorzeitige Erschliessung Die private Erschliessung des Quartierplangebietes mit Strassen, Wegen und Werkleitungen er folgt nach Vorschriften der Gemeinde und zu Lasten der Grundeigentümer. Die Grundeigentümer regeln die Finanzierung, die Besitzrechte sowie die Unterhaltspflicht der Erschliessungen. Die Besitzansprüche der Erschliessungen sind mit Dienstbarkeiten zu regeln und im Grundbuch einzutragen. Die Nutzungs- und Unterhaltsregelungen je Erschliessung sind in einer Vereinbarung festzulegen und bilden einen Bestandteil der Kaufverträge. Gemäss Art. 19 Beitrag sverordnung können Privatstrassen auf Begehren der Eigentümer in das Eigentum der Einwohnergemeinde übernommen werden. Die Eigentümer und Anstösser haben zuvor die Strassen zu ihren Lasten nach den Weisungen des Strassenreferates auszubauen.
Rahmenbed.Quartierplan Heidenwis7.4.04.doc
4 von 6
WSP 13.05.2004
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis", Rahmenbedingungen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG
4.2 Grundsatz, Strassenhoheit Das Quartierplangebiet wird von der bestehenden Dostentalstrasse (Gemeindestrasse) und der Hauptstrasse (Kantonsstrasse) erschlossen. Alle Zufahrten und Strassen sind private Anlagen. Stichstrassen weisen eine minimale Breite von 3.50 Meter auf. Durchfahrtsstrassen weisen ge mäss Kant. Baugesetz eine minimale Breite von 4.50 Meter auf.
4.3 Beleuchtung Nach der Regel der Beleuchtungstechnik sind niedrige Kandelaber vorzusehen. Ein einheitlicher Kandelabertyp wird durch den Gemeinderat vorgeschlagen.
4.4 Kehricht Es wird auf privatem Grund durch die Gemeinde kein Kehricht entsorgt. Es sind an den öffentli chen Strassen geeignete Sammelabstellplätze im Quartierplan vorzusehen.
4.5 Entwässerung Die Einbindung des Quartierplangebietes „Heidenwis" an die Kanalisation der Dostentalstrasse kann aus Kapazitätsgründen nicht im Mischsystem erfolgen. Das anfallende Meteorwasser ist auf privatem Grund versickern zu lassen. Über die Versickerungsmöglichkeiten ist im Zuge der Aushubarbeiten und im Einvernehmen mit dem Gemeinderat zu entscheiden. Das Schmutzwasser ist an das Mischsystem der Dostentalstrasse anzuschliessen. Ein eventueller Anschluss von Meteorwasser im Bereich der Hauptstrasse an das best. Trennsy stem Richtung „Langwis" ist möglich. Die erforderlichen Durchleitungsrechte auf privatem Grund für Sammelleitungen sind im Grund buch einzutragen.
4.6 Wasser Die Erschliessung des Quartierplangebietes mit Trinkwasser erfolgt nach Vorschriften der Ge meinde und zu Lasten der Grundeigentümer. Zuleitungen zu den Hydrantenstandorten sind gemäss der Vorgabe der Kant. Gebäudeversiche rung auszuführen. Der Hydrantentyp und Standort wird durch die Gemeinde bestimmt.
5 Umgebungsplanung 5.1 Grundsätze Umgebungsplan Der Freiraum gliedert sich in: Private Stich- oder Erschliessungsstrassen, Parkierungsflächen und Servitutwege Gemeinschaftlich genutzte Freiflächen in Privatbesitz Parkierungsflächen und Servitutswege sind mit einem unversiegelten, wasserdurchlässigen Be lag zu versehen. Im übrigen gelten folgende allgemeine Grundsätze: Für die Bepflanzung, Pflege und Unterhalt ist der jeweilige Grundeigentümer zustän dig. Für die nachbarlichen Abstände der Bepflanzung gelten die massgebenden ge setzlichen Bestimmungen (ZGB etc.). Rahmenbed.Quartierplan Heidenwis7.4.04.doc
5 von 6
WSP 13.05.2004
Gemeinde Merishausen
Baugebiet „Heidenwis", Rahmenbedingungen
WILDBERGER SCHULER PARTNER AG
6 Verschiedene Bestimmungen 6.1 Energiekonzept Im Sinne des Energierichtplanes sollte der Einsatz von Wärmepumpen im Vordergrund stehen.
6.2 Anmerkung im Grundbuch Der Quartierplan mit seinen Bestimmungen ist für die Grundstücke, für die er Anwendung findet, im Grundbuch anmerken zu lassen.
6.3 Inkrafttreten Mit der Genehmigung durch das Baudepartement wird der Quartierplan verbindlich.
Rahmenbed.Quartierplan Heidenwis?.4.04.doc
6 von 6
WSP 13.05.2004