BLP GB 254

Plan d'utilisaziun spezial · Stetten (SH)

Document

Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Stetten (SH)
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
10-07-2018
En vigur dapi
10-07-2018

Karte

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Text

STE_003_EN_1.pdf

Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat-bd@ktsh. eh

Gemeinde Stetten, Baulinienplan Parz. GB Nr. 254; Genehmigung Schaffhausen, 10. Juli 2018

Verfügung 1. In der Gemeinde Stetten grenzt die Parzelle GB Nr. 254 im Norden an die Strassenparzelle

GB Nr. 230, auf welcher sich neben der «Braatistrasse» auch eine überdachte Bushaltestelle

sowie eine Trafostation befinden. Diese zusammengebauten Bauwerke weisen einen Strassen­

abstand von über 6 Meter auf und führen dazu, dass auf dem Grundstück GB Nr. 254 eine

Ausbuchtung entsteht. Der minimale Abstand vom öffentlichen Grund beträgt 5 Meter, wodurch

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sich der Strassenabstand für die Parzelle GB Nr. 254 teilweise auf über 14 Meter erhöht. Um die relativ schmale und in der Wohnzone WA gelegene Bauparzelle GB Nr. 254 dennoch wie geplant überbauen zu können, werden die Abstandsvorschriften mittels Baulinien angepasst.

Der vorliegende Baulinienplan wurde vom Gemeinderat am 22. Mai 2018 beschlossen und vom

25. Mai bis 13. Juni 2018 öffentlich aufgelegt. Es sind keine Einsprachen erhoben worden. 1.

11.

Baulinienpläne bedürfen gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG)

der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfahren prüft das

Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser Prüfung wa­

ren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Baulinienplan «Parz. GB Nr. 254» rechtmässig zu­

stande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Bauli­

nienplan öffentlich aufgelegt und die Eigentümer benachrichtigt. Im Genehmigungsver­

fahren wurden keine Einwendungen vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung

3.

kann somit erteilt werden.

Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung, darf für

Bauten mit empfindlichen Nutzungen der Grenzwert von 1 µT nicht überschritten wer­

den. Im Umkreis von 5.5 m ab Aussenwand der Trafostation sind daher Wohn- und

Schlafräume nicht erlaubt. Auch Schulen, Pausenplätze sowie Kinderspielplätze oder

4.

5.

Büros sind hier nicht zulässig.

Je nach Abstand des geplanten Bauvorhabens sind entlang der Schlossstrasse (GB

Nr. 926) bezüglich des Verkehrslärms Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte

möglich.

Eine allfällige Unterschreitung der Grenzabstände gemäss Bauordnung bedarf einer Ausnahmebewilligung durch das Bauinspektorat.

111. Demgemäss wird 1. 2.

v e r f ü g t:

Der vom Stetten am 22. Mai 2018 auf dem Grundstück GB Nr. 254 beschlossene Bau­

linienplan «Parz. GB Nr. 254» wird genehmigt. Mitteilung an:

- Gemeinderat Stetten, Brämlenstrasse 2, 8234 Stetten (Einschreiben, die geneh­ migten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

- Baudepartement ([email protected])

- Planungs- und Naturschutzamt, ([email protected]; [email protected]), unter Beilage der genehmigten Akten

- Bauinspektorat (roman.flü[email protected])

- Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen ([email protected])

- Amt für Geoinformation ([email protected])

2

- Tiefbau Schaffhausen ([email protected])

-

Fachstelle Lärm ([email protected])

- Grundbuchamt ([email protected])

D

ntsvorsteher

7.4

Martin Kessler,

3

Baulinienplan 1:500

Bürgin Winzeler Partner AG Bauingenieure und Planer 8200 Schaffhausen | www.bwpag.ch

Die Baulinien wurden am 15.06.2018 im Nachführungssystem beim Amt für Geoinformation erfasst und stimmen mit den hier abgebildeten Baulinien überein.