Zonenplan (1995) Änderung Schalmenacker

Plan da zonas · Stetten (SH)

Document

Numer
D/Sp/35/12
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Stetten (SH)
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
17-09-2002
En vigur dapi
17-09-2002

Karte

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Datotecas

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Protokoll vom 17. September 2002 Nr. D/Sp/35/12

Stetten, Zonenplanänderung "Schalmenacker", Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Stetten hat am 15. Mai 2002 eine Zonenplanänderung, umfas­ send die Umzonung eines Teiles der Parzelle GB Nr. 222 von der Wohnzone mit höherer Aus­ nützung (WB) in die Wohnzone mit geringer Ausnützung (WA), die Einzonung der Parzellen GB Nr. 130 (teilweise), 156 (teilweise), 159, 209, 220, 221, 222 (teilweise) und 656 von der Landwirtschaftszone, überlagert mit Reservezone, in die Wohnzone mit geringer Ausnützung (WA) sowie der Parzellen GB Nr. 64 (teilweise), 125 (teilweise) und 126 von der Landwirt­ schaftszone in die Wohnzone mit geringer Ausnützung (WA) beschlossen. Die öffentliche Auf­ lage erfolgte vom 14. Juni bis 4. Juli 2002. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 29. Juli 2002 ersucht der Gemeinderat Stetten um Genehmigung der Zo­ nenplanänderung "Schalmenacker" durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanände­ rungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutz­ organisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekom­ men ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss der Gemeindeversammlung wurde die Zonenplan­ änderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände ge­ gen die Änderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt wer­ den.

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2

III. Auf Antrag des Baudepartementes wird beschlossen: 1.

Die von der Gemeindeversammlung Stetten am 15. Mai 2002 beschlossene Zonenplan­ änderung "Schalmenacker" wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: Gemeinderat 8234 Stetten ( die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Rechtsdienst des Baudepartementes Bauinspektorat -

Plammgs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten Tiefbauamt Hochbauamt Grundbuchamt EKS AG, Rheinuferstrasse 37, 8200 Schaffhausen Amt für Grundstückschätzungen

DER �SSCHREIBER: Dr. R�ubach