Nutzungsplanung (1989) Änderung Bauernhofzone

Plan da zonas · Trasadingen

Document

Numer
D/Sp/12/13
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Trasadingen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
23-03-1999
En vigur dapi
23-03-1999

Karte

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Text

Regierungsrat des Kantons Schaffhausen Protokoll vom 23. März 1999 Trasadingen, Zonenplanänderung "Bauernhofzone" sowie Änderung BauO (Art. 36); Genehmigung

Nr. D/Sp/12/13

1. Die Gemeindeversammlung Trasadingen hat am 27. November 1998 eine Zonen­ planänderung, umfassend die Umzonung der bestehenden Bauernhofzonen (Parzellen GB Nr. 44, 52, 81, 84, 105, 106, 109, 110, 119, 144, 145 und 151) in die Dorfkernzone, überlagert mit Ortsbildpflegezone, sowie die Änderung der Bauord­ nung (Aufhebung von Art. 36) beschlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 4. bis 24. Dezember 1998. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 10. Januar 1999 ersucht der Gemeinderat Trasadingen um Ge­ nehmigung der Zonenplanänderung sowie der Änderung der Bauordnung.

11. 1.

Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 1 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 9. November 1964 (BauG) bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Planungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umwelt­ schutzorganisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss des Gemeinderates wurden die Zonen­ planänderung sowie die Änderung der Bauordnung öffentlich aufgelegt.

3.

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Da es sich bei den umgezonten Flächen zumeist um bereits überbaute Grund­ stücke handelt, erfährt die unüberbaute Bauzonenfläche praktisch keine Ver­ grösserung.

2 4.

Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen die Änderungen vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung der Zonenplanänderung sowie der Änderung der Bauordnung kann somit erteilt werden.

111. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n: 1.

Die von der Gemeindeversammlung Trasadingen am 27. November 1998 be­ schlossene Zonenplanänderung, umfassend die Umzonung der bestehenden Bauernhofzonen (Parzellen GB Nr. 44, 52, 81, 84, 105, 106, 109, 110, 119, 144, 145, und 151) in die Dorfkernzone, überlagert mit Ortsbildpflegezone, so­ wie die Änderung der Bauordnung (Aufhebung von Art. 36) werden genehmigt.

2.

Mitteilung an: Gemeinderat, 8219 Trasadingen Die genehmigte Zonenplanänderung wird durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt. Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen Grundbuchamt Hochbauamt (inkl. Denkmalpflege und Archäologie) Tiefbauamt Kantonales Laboratorium Landwirtschaftsamt, Charlottenfels, Postfach 867, 8212 Neuhausen am Rheinfall Meliorations- und Vermessungsamt Rechtsdienst des Baudepartementes Tiefbauamt Bauinspektorat Amt für Grundstückschätzungen

DER ST�CHREIBER:

Dr. Reto�ach