Nutzungsplanung (1995) Änderung Hinder Nüchilch

Plan da zonas · Neunkirch

Document

Numer
37/606
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Neunkirch
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
28-09-2010
En vigur dapi
28-09-2010

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Neunkirch mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

NEK_009_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 28. September 2010 Protokoll-Nr. 37/606

Neunkirch, Zonenplanänderung «Hinder Nüchilch» (GB Nr. 2721 und 3276); Genehmigung

1. Die Gemeindeversammlung Neunkirch hat am 18. Juni 2010 eine Zonenplanänderung, umfas­ send die Einzonung je eines Teiles der Parzellen GB Nr. 2721 und GB Nr. 3276 von der Land­ wirtschaftszone, überlagert mit Landschaftsschutzzone in die Wohnzone W 1, beschlossen. Bei dieser Zonenplanänderung handelt es sich um eine seit längerer Zeit fällige Korrektur der Bauzonengrenze. Die öffentliche Auflage der Zonenplanänderung erfolgte vom 2. Juli bis 23. Juli 2010. Es sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 6. August 2010 ersucht der Gemeinderat Neunkirch um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat.

11. 1.

Nach Art. '26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i.V.m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zo­ nenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsver­ fahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande ge­ kommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die-Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden ge­ gen die Zonenplanänderung keine Einwände vorgebracht. Die nachgesuchte Geneh­ migung kann somit erteilt werden.

Ganzen Text zeigen

111. Auf Antrag des Baudepartements wird

b e s c h l o s s e n:

1.

Die von der Gemeindeversammlung Neunkirch am 18. Juni 2010 beschlossene Zo­ nenplanänderung, umfassend die Einzonung je eines Teiles der Parzellen GB Nr. 2721 und GB Nr. 3276 von der Landwirtschaftszone, überlagert mit Landschafts­ schutzzone in die Wohnzone W1, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: - Gemeinderat 8213 Neunkirch (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Rechtsdienst des Baudepartements - Bauinspektorat - Planungs- und Naturschutzamt, unter Beilage der genehmigten Akten - Vermessungsamt - Grundbuchamt

- EKS - Interkantonales Labor - Landwirtschaftsamt - Amt für Grundstückschätzungen D

�

TSSCHREIBER STV:

Christian�

2

Nutzungsplanung (1995) Änderung Hinder Nüchilch, Neunkirch | Lexipedia