BLP Welscher Garten

Plan d'utilisaziun spezial · Neunkirch · Abolì ils 29-10-2019

Document

Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da lingias da construcziun
Vischnanca
Neunkirch
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
08-05-2018
En vigur dapi
08-05-2018
Abolì
29-10-2019

Karte

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Text

NEK_029_EN_1.pdf

Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat -bd@ktsh. eh

Neunkirch; Baulinienplanänderung im Bereich «Welscher Garten» auf der Parzellen GB Nr. 505; Genehmigung

Schaffhausen, 8. Mai2018

Verfügung I.

Für die Grundstücke GB Nr. 503, 504 und 505 wurde im Jahr 2016 der Quartierplan «Giige» erarbeitet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass einige Punkte des Quartierplans gegen geltendes Recht verstossen. ln der Folge fand eine Zusammenkunft aller Beteiligten statt, in welcher die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert wurden. Nach einer Abwägung der berührten Interessen wurde entschieden, die Nutzungsplanung dahingehend anzupassen, dass eine Genehmigung des Quartierplans «Giige» ermöglicht wird. Die dazu notwendigen Anpassungen umfassen die vorliegende Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» sowie die Zonenplanänderung «Giige/Wilchingerstrasse», umfassend die Umzonung der auf den Grundstücken GB Nr. 503-505 liegenden Flächen der Wohn- und Gewerbezone WG2 in die Wohnzone W2.

Die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» wurde vom Gemeinderat Neunkirch am 19. September 2017 beschlossen und vom 29. September bis 19. Oktober 2017 öffentlich aufgelegt. Gegen die Baulinienplanänderung wurde am 13. Oktober 2017 eine Einsprache erhoben. Da keine Einigung erzielt werden konnte wurde die Einsprache mit Gemeinderatsbeschluss vom 5. Dezember 2017 abgewiesen. Es wurde kein Rekurs erhoben. Mit Schreiben vom 9. März 2018 ersucht die Gemeinde Neunkirch um Genehmigung der Baulinienplanänderung.

II. 1.

Ganzen Text zeigen

Baulinienpläne und deren Änderungen bedürfen gernäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Änderung des Baulinienplans rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» öffentlich aufgelegt. Gegen den Beschluss wurde Einsprache erhoben. Da keine Einigung erzielt werden konnte wurde diese mit Gemeinderatsbeschluss vom 5. Dezember 2017 abgewiesen. Es wurde kein Rekurs erhoben und die Änderung des Baulinienplans kann somit genehmigt werden.

3.

Auf Empfehlung von Tiefbau Schaffhausen wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2018 entschieden, in den Bauvorschriften des Quartierplans «Giige» eine Bestimmung aufzunehmen, welche für die Parzellengrenze entlang den Strassen «Welscher Garten» und «Gigeweg» das Freilassen eines Bankett-Streifens von mindestens 0.50 Meter zwingend vorschreibt (keine Bepflanzungen, Zäune, Briefkästen, Müllcontainer und dergleichen).

II I. Demgernäss wird

verfügt:

1.

Die vom Gemeinderat Neunkirch am 19. September 2017 beschlossene Baulinienplanänderung, umfassend die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» auf der Parzelle GB Nr. 505, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: -

Gemeinderat Neunkirch (Einschreiben; die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

-

Baudepartement ([email protected])

2

-

Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected])

-

Amt für Geoinformation (hannes.schaerer@ktsh .ch)

-

Planungs- und Naturschutzamt , unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected])

-

Bauinspektoral (roman.flückiger@ktsh .ch)

-

Tiefbau Schaffhausen ([email protected])

-

Grundbuchamt (martin [email protected])

3

Baulinienplan

N e u n k irc h

S täd tch e n im K lettg au

Baulinienplanänderung 1:1'000 Aufhebung der Baulinie im Bereich «Welscher Garten» Vom Gemeinderat beschlossen am 19. September 2017 Öffentliche Auflage vom 29. September bis 19. Oktober 2017 Schriftliche Mitteilung an die Betroffenen am 14. September 2017

Names des Gemeinderates Der Präsident:

Die Gemeindeschreiberin:

Ruedi Vögele

Sonja Schönberger

Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom

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LEGENDE gemäss Verfügung vom 20. März 2002 bestehende, weiterhin gültige Baulinie gemäss Verfügung vom 20. März 2002 bestehende, aufzuhebende Baulinie

Planbearbeitung Gez. 05.09.17/wz, ergänzt: 02.03.18/wz

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Winzeler + Bühl | Raumplanung und RegionalentwicklungWe Rheinweg 21 | 8200 Schaffhausen | www.regional-entwicklungls.ch

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