BLP Welscher Garten
Plan d'utilisaziun spezial · Neunkirch · Abolì ils 29-10-2019
Document
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da lingias da construcziun
- Vischnanca
- Neunkirch
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. BD
- Decidì
- 08-05-2018
- En vigur dapi
- 08-05-2018
- Abolì
- 29-10-2019
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Neunkirch mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
NEK_029_EN_1.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
NEK_029_EN_1.pdf
Kanton Schaffhausen Baudepartement Beckenstube 7 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 sekretariat -bd@ktsh. eh
Neunkirch; Baulinienplanänderung im Bereich «Welscher Garten» auf der Parzellen GB Nr. 505; Genehmigung
Schaffhausen, 8. Mai2018
Verfügung I.
Für die Grundstücke GB Nr. 503, 504 und 505 wurde im Jahr 2016 der Quartierplan «Giige» erarbeitet. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde festgestellt, dass einige Punkte des Quartierplans gegen geltendes Recht verstossen. ln der Folge fand eine Zusammenkunft aller Beteiligten statt, in welcher die verschiedenen Lösungsansätze diskutiert wurden. Nach einer Abwägung der berührten Interessen wurde entschieden, die Nutzungsplanung dahingehend anzupassen, dass eine Genehmigung des Quartierplans «Giige» ermöglicht wird. Die dazu notwendigen Anpassungen umfassen die vorliegende Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» sowie die Zonenplanänderung «Giige/Wilchingerstrasse», umfassend die Umzonung der auf den Grundstücken GB Nr. 503-505 liegenden Flächen der Wohn- und Gewerbezone WG2 in die Wohnzone W2.
Die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» wurde vom Gemeinderat Neunkirch am 19. September 2017 beschlossen und vom 29. September bis 19. Oktober 2017 öffentlich aufgelegt. Gegen die Baulinienplanänderung wurde am 13. Oktober 2017 eine Einsprache erhoben. Da keine Einigung erzielt werden konnte wurde die Einsprache mit Gemeinderatsbeschluss vom 5. Dezember 2017 abgewiesen. Es wurde kein Rekurs erhoben. Mit Schreiben vom 9. März 2018 ersucht die Gemeinde Neunkirch um Genehmigung der Baulinienplanänderung.
II. 1.
Ganzen Text zeigen
Baulinienpläne und deren Änderungen bedürfen gernäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement Im Genehmigungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst.
2.
Die Prüfung hat ergeben, dass die Änderung des Baulinienplans rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» öffentlich aufgelegt. Gegen den Beschluss wurde Einsprache erhoben. Da keine Einigung erzielt werden konnte wurde diese mit Gemeinderatsbeschluss vom 5. Dezember 2017 abgewiesen. Es wurde kein Rekurs erhoben und die Änderung des Baulinienplans kann somit genehmigt werden.
3.
Auf Empfehlung von Tiefbau Schaffhausen wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2018 entschieden, in den Bauvorschriften des Quartierplans «Giige» eine Bestimmung aufzunehmen, welche für die Parzellengrenze entlang den Strassen «Welscher Garten» und «Gigeweg» das Freilassen eines Bankett-Streifens von mindestens 0.50 Meter zwingend vorschreibt (keine Bepflanzungen, Zäune, Briefkästen, Müllcontainer und dergleichen).
II I. Demgernäss wird
verfügt:
1.
Die vom Gemeinderat Neunkirch am 19. September 2017 beschlossene Baulinienplanänderung, umfassend die Aufhebung eines Teilstücks des Baulinienplans im Bereich «Welscher Garten» auf der Parzelle GB Nr. 505, wird genehmigt.
2.
Mitteilung an: -
Gemeinderat Neunkirch (Einschreiben; die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)
-
Baudepartement ([email protected])
2
-
Rechtsdienst des Baudepartements ([email protected])
-
Amt für Geoinformation (hannes.schaerer@ktsh .ch)
-
Planungs- und Naturschutzamt , unter Beilage der genehmigten Akten ([email protected])
-
Bauinspektoral (roman.flückiger@ktsh .ch)
-
Tiefbau Schaffhausen ([email protected])
-
Grundbuchamt (martin [email protected])
3
Baulinienplan
N e u n k irc h
S täd tch e n im K lettg au
Baulinienplanänderung 1:1'000 Aufhebung der Baulinie im Bereich «Welscher Garten» Vom Gemeinderat beschlossen am 19. September 2017 Öffentliche Auflage vom 29. September bis 19. Oktober 2017 Schriftliche Mitteilung an die Betroffenen am 14. September 2017
Names des Gemeinderates Der Präsident:
Die Gemeindeschreiberin:
Ruedi Vögele
Sonja Schönberger
Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom
Ganzen Text zeigen
LEGENDE gemäss Verfügung vom 20. März 2002 bestehende, weiterhin gültige Baulinie gemäss Verfügung vom 20. März 2002 bestehende, aufzuhebende Baulinie
Planbearbeitung Gez. 05.09.17/wz, ergänzt: 02.03.18/wz
485
3208
3310
Ga
rte
2363
11 n .00 m
3311
9.0
0m
11. 00
2846
m
2398
2856
1
er
Format A3
1759
3312
2740
3313 3314
Klei ner Lett e2n4 2
ch
3315
Winzeler + Bühl | Raumplanung und RegionalentwicklungWe Rheinweg 21 | 8200 Schaffhausen | www.regional-entwicklungls.ch
2759
505
Giige N
504 3290 503
2976
6.00m 0
2977 2978
2987
502
se
247
8
10
50 m
1767