QP SHA Diana

Plan d'utilisaziun spezial · Schaffhausen

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Plan d'utilisaziun spezial
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Plan da quartier
Vischnanca
Schaffhausen
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Schaffhausen
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Vischnanca
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Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
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15-09-2008
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15-09-2008

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Kanton Schaffhausen Baudepartement Regierungsgebäude CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

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Telefon 052 632 73 67 Fax 052 632 70 46 [email protected]

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Schaffhausen, Quartierplan «Diana»; Genehmigung

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;fß i)�U Schaffhausen, 15. September 2008

Verfügung 1. Der Stadtrat Schaffhausen hat am 1. April 2008 den Quartierplan «Diana», umfassend die Quartierplanvorschriften, den Bebauungsplan, Erschliessungsplan 2A und 28, den Plan «Frei­ raumgestaltung», Profilpläne und den Landabtretungsplan, beschlossen. Die öffentliche Aufla­ ge erfolgte vom 4. April bis 25. April 2008. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit ein­ geschriebenem Brief vom 2. April 2008 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegan­ gen. Mit Schreiben vom 10. Juli 2008 ersucht der Stadtrat Schaffhausen um Genehmigung des Quartierplanes «Diana».

II. 1.

Quartierpläne bedürfen gemäss Art. 18 Abs. 5 i.V.m. Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmigungsverfah­ ren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit dieser n Prüfung waren die mit raumwirksar en Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen be­ fasst.

2.

Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan «Diana» rechtmässig zustande gekom­ men ist. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat wurde der Quartierplan öffentlich aufge­ legt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach­ richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine, Einwände zum Quartierplan vorge­ bracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden.

111. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1.

Der vom Stadtrat Schaffhausen am 1. April 2008 beschlossene Quartierplan «Diana», umfassend die Quartierplanvorschriften, den Bebauungsplan, Erschliessungsplan 2A und 28, den Plan «Freiraumgestaltung», Profilpläne und den Landabtretungsplan, wird ge­ nehmigt.

2.

Mitteilung an: Stadtrat, 8200 Schaffhausen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Pla­ nungs- und Naturschutzamt versandt) Baudepartement Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) Grundbuchamt EWS, Mühlenstrasse 19, 8200 Schaffhausen Hochbauamt Rechtsdienst des Baudepartementes Vermessungsamt Bauinspektorat Tiefbauamt Amt für Grundstückschätzung Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz Denkmalpflege

Dr. Reto Dubach, Regierungsrat

Quartierplan «Diana» (5-fach)

2

Quartierplanvorschriften

Quartierplan Diana

Vom Stadtrat beschlossen am: Namens des Stadtrates

Der Stadtpräsident:

Der Stadtschreiber:

Öffentliche Auflage vom

bis

Einschreiben an Betroffene vom:

Vom Baudepartement des Kantons Schaffhausen genehmigt im Sinne der Verfügung vom:

I:\objekte\AMAG\774 AMAG_Diana Areal\03 Planung\291 Architekt\Quartierplan\Quartierplanreglement _Diana (rev 06.03.08).doc Fassung vom: 06.03.2008

Quartierplan "Diana"

Von den Eigentümern beschlossen Schaffhausen den 07. März 2008

1, �

Einwohnergemeinde Schaffhauserr-

AMAG AG Liegenschaften A. t.JtH�--

Huber+ Bühler AG

2

Stadt Schaffhausen

Quartierplan "Diana"

Inhalt A. Einleitung

Art. 1

Art. 2

Art. 3

Art. 4 Quartierplangebiet

Inhalte des Quartierplans Planungsziel Lärmschutz

B. Nutzungsvorschriften

Art. 5 Teilgebiete und Baudichte

C. Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 6

Art. 7

Art. 8

Art. 9

Art. 10

Art. 11

Art. 12

42 weitere Artikel

Art. 13 Gesamtwirkung

Stellung der Bauten, Baulinien Gebäudehöhe Grenzabstände Dachform, Dachneigung Materialwahl und Farbgebung Spezielle Vorschriften Baufeld A Spezielle Vorschriften Baufeld B und C

D. Erschliessung

Art. 14

Art. 15

Art. 16

Art. 17

Art. 18 Grundsatz, Strassenhoheit

Beitragsleistungen Autoabstellplätze Kehricht Entwässerung

E. Umgebungsgestaltung

Art. 19

Art. 20

Art. 21 Umgebungsgestaltung, Grundsätze

Bepflanzungsvorschriften Bäume

F. Weitere Bestimmungen

Art. 22

Art. 23

Art. 24

Art. 25

Art. 26

Art. 27 3

Energiekonzept, Grundsatz Umweltgefahren behindertengerechtes Bauen Bauten nach altem Recht Anmerkung im Grundbuch Inkrafttreten

Stadt Schaffhausen

4 4 4 5 5

6 6

7 7 7 7 7 8 8 8 8

9 9 9 9 10 10

11 11 11 11

12 12 12 12 12 12 12

Quartierplan "Diana"

Quartierplan Diana Gestützt auf Art. 17 und 18 des Baugesetzes für den Kanton Schaffhausen vom 01. Dezember 1997 und Art. 63 bis 65 der Bauordnung der Stadt Schaffhausen vom 10. Mai 2005 erlässt der Stadtrat von Schaffhausen folgende Quartierplanvorschriften:

A.

Art. 1 Quartierplangebiet

Einleitung

1 Der Quartierplanperimeter ist begrenzt durch die Spitalund die Mühlentalstrasse, sowie durch den Durachweg Das Gebiet umfasst die Parzellen GB Nr. 1672, 1673, 1674, 1691, 1692, 1694, 1695, 1696, 1697, 1698, 1994, 1995, 4134 und 4135 mit einer Gesamtfläche von 9’194 m2. 2 Die nachfolgenden Vorschriften gelten für das gesamte Quartierplangebiet. Soweit keine abweichenden Regelungen festgelegt sind, gelten die Vorschriften der Bauordnung der Stadt Schaffhausen sowie die weiteren massgebenden kommunalen und übergeordneten Vorschriften.

Art. 2 Inhalte des Quartierplans

Der Quartierplan Diana besteht aus:

4

a.

zu genehmigenden Dokumenten:

-

Quartierplanvorschriften Teilplan 1: Bebauung 1:500

-

Teilplan 2A: Erschliessung unterirdisch 1:500

-

Teilplan 2B:

b.

Teilplan 3: Freiraumgestaltung 1:500 Grundlagen und Erläuterungen zu den Genehmigungsdokumenten:

-

Teilplan 4:

-

Teilplan 5: Landabtretungen 1:500 Erläuterungsbericht

-

Studienmodell

-

Lärmgutachten

-

Überbauungsstudie Diana-Areal

Stadt Schaffhausen

Erschliessung oberirdisch 1:500

Profile 1:500

Quartierplan "Diana"

Art. 3 Planungsziel

Der Quartierplan bezweckt, das Quartierplangebiet - zweckmässig und wirtschaftlich zu erschliessen, - entsprechend der Lage und unter Berücksichtigung des erwünschten, urbanen Siedlungscharakters qualitativ gut zu überbauen und haushälterisch zu nutzen, - so zu überbauen, dass gute Voraussetzungen für eine haushälterische Energienutzung und einen insgesamt geringen Energiebedarf geschaffen werden. - Das Planungsgebiet ist, soweit nicht betrieblich für die Gewerbenutzung notwendig, vom Individualverkehr zu befreien.

Art. 4 Lärmschutz

1 Aufgrund der Lärmsituation gelten erhöhte Anforderungen an den Schallschutz der Gebäudehülle. 2 Für die projektierten Bauten wird eine kontrollierte Wohnungslüftung gemäss MINERGIE-Standard vorgeschrieben (vgl. auch Art. 25). 3 Bei allen Räumen (inkl. Showroom AUDI) sind Schallschutzfenster gemäss den Anforderungen der s i a – Norm 181 einzubauen (unter Berücksichtigung des Spektrum - Anpassungswerts Ctr).

5

Stadt Schaffhausen

Quartierplan "Diana"

B.

Art. 5 Teilgebiete und Baudichte

Nutzungsvorschriften

1 Das Quartierplangebiet wird in drei verschiedene Teilgebiete unterteilt: - Baufeld A:

Baubereich Diana-Areal

- Baufeld B:

Baubereich Durachweg

- Baufeld C: Baubereich Mühlentalstrasse 2 Die zulässige maximale Nutzfläche (anrechenbare Bruttogeschossfläche gem. Art. 24 BauO) wird aufgrund der Überbauungsstudie Diana-Areal festgelegt und beträgt für die einzelnen Baufelder - Baufeld A:

- Baufeld B: - Baufeld C:

Bestehende Bauten

3'940 m2

BGF

Haus 5

1’085 m2

BGF

Haus 4

6'145 m2

BGF

Haus 3

1’440 m2

BGF

Haus 2 Haus 1

2'160 m2

BGF BGF

Total QP Gebiet:

1’960 m2 16'730 m2

3 Zwecks haushälterischen Umgangs mit dem Boden dürfen die zulässigen Bruttogeschossflächen um höchstens 20 % unterschritten werden. 4 Vor der Baueingabe ist die jeweilige Parzellenordnung, entsprechend den Baufeldern A, B und C inklusive der erforderlichen Dienstbarkeiten im Grundbuch zu regeln.

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Stadt Schaffhausen

Quartierplan "Diana"

C.

Bau- und Gestaltungsvorschriften

Art. 6 Gesamtwirkung

1 Alle Bauten und Anlagen mitsamt deren Umgebung sind in ihren Proportionen und Einzelheiten so zu gestalten, dass eine gute und harmonische Gesamtwirkung erzielt wird.

Art. 7 Stellung der Bauten,

Baulinien

1 Bauten dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten und durch Pflicht- und Mantelbaulinien begrenzten Baubereiche neu erstellt werden. 2 Pflichtbaulinien sind zwingend auf der ganzen Länge zu bebauen. 3 Mit den Mantelbaulinien werden die maximale Gebäudetiefe und damit der verfügbare Baubereich definiert. 4 Vordächer sowie unterirdische Bauten sind ausserhalb der Baulinien im Rahmen der Regelbauweise zulässig. 5 Zusätzliche Neben-, Anbauten ausserhalb der Baulinien sind im Rahmen der Gestaltungs- und Nutzweise des Quartierplanes zulässig.

Art. 8 Gebäudehöhe

1 Die höchst zulässige vertikale Ausdehnung der Bauten ist durch Höhenkoten (siehe Teilplan 1“Bebauung“) festgelegt. 2 Zusätzliche Attikageschosse nach Art. 21 Abs. 1c BauO sind nicht zugelassen.

Art. 9 Grenzabstände

1 Die von der BauO abweichenden inneren Grenzabstände werden im Teilplan 1“Bebauung“ festgelegt. 2 Entsprechende Näher-, Grenz- und Überbaurechte sind vor der Baueingabe im Grundbuch zu regeln.

7

Stadt Schaffhausen

Quartierplan "Diana"

Art. 10 Dachform, Dachneigung

1 Für Neubauten sind Flachdächer vorgesehen. Diese sind zwingend zu begrünen.

Art. 11 Materialwahl und Farbgebung

1 Die äussere Farbgebung bedarf der Zustimmung des städtischen Hochbauamtes im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens.

Art. 12 Spezielle Vorschriften

Baufeld A

1 Die schützenswerte, ehemalige Citygarage ist in ihrem äusseren Erscheinungsbild zu erhalten. Ergänzungs- und Umbauten müssen bezüglich ihrer Proportionen und Einzelheiten eine gute Gesamtwirkung erzielen.

2 Für extensiv begrünte Dächer sind die Mindestanforderungen gemäss der Gründach-Richtlinie der Schweizerischen Fachvereinigung Gebäudebegrünung einzuhalten.

2 Beim bestehenden Gebäude am Durachweg 7 dürfen Um- oder Ersatzbauten im Rahmen der bestehenden Abmessungen und Nutzflächen erstellt werden. 3 An der Ecke Durachweg / Spitalstrasse dürfen die bestehenden Bauten abgebrochen und durch einen Neubau (Haus 5) ersetzt werden.

Art. 13 Spezielle Vorschriften

Baufeld B und C

1 Die Bauten sind in ihrer formalen Erscheinung einfach und klar zu gestalten. Balkone und Sitzplätze sind als Nischen ohne Vorsprünge vorzusehen. 2 Das oberste Geschoss des Haus 2 ist im Norden um mind. 4,00m zurückzuversetzen.

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Stadt Schaffhausen

Quartierplan "Diana"

D.

Art. 14 Grundsatz,

Strassenhoheit

Erschliessung

1 Das Quartierplangebiet wird durch die im Teilplan 2A „Erschliessung unterirdisch“ und Teilplan 2B „Erschliessung oberirdisch“ ausgewiesenen Strassen, Zufahrten, Wege und Anpassungen an Unterführungen erschlossen. 2 Für die öffentlich begehbaren Fusswege (Servitutswege) werden die entsprechenden Wegrechte mit Dienstbarkeiten zu Gunsten der Einwohnergemeinde Schaffhausen sichergestellt, sie sind im Grundbuch einzutragen. Unterhalt und Haftung verbleiben beim Eigentümer, die Kostenbeteiligung der Stadt wird im Rahmen des Dienstbarkeitsvertrages geregelt. 3 Die übrigen Wege und Zufahrten sind private Anlagen.

Art. 15 Beitragsleistungen

1 Die Erschliessung des Quartierplangebietes mit Strassen, Wegen und Werkleitungen erfolgt durch die Eigentümer. 2 Gestützt auf Art.13 Abs. 1 der Beitragsverordnung vom 29.11.1983 regeln die Grundeigentümer die Finanzierung der Erschliessung und der Bepflanzung unter sich.

Art. 16 Autoabstellplätze

1 Besucherparkplätze können unterirdisch angelegt werden, sofern sie frei zugänglich sind. Besucherparkplätze dürfen nicht vermietet oder anderweitig belegt werden, sie sind als solche zu bezeichnen. 2 Innerhalb des Quartierplanperimeters müssen gesamthaft mindestens 140 Parkfelder öffentlich zugänglich gemacht werden. Das Betriebskonzept und die entsprechenden Entschädigungen sind im Baubewilligungsverfahren festzulegen.

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Quartierplan "Diana"

Art. 17 Kehricht

1 Es sind auf privatem Grund geeignete Standplätze für Unterflurcontainer gemäss Angaben des Tiefbauamtes vorzusehen.

Art. 18 Entwässerung

1 Das Quartierplangebiet ist im Trennsystem zu entwässern. 2 Die erforderlichen Durchleitungsrechte auf privatem Grund sind im Grundbuch einzutragen. 3 Das anfallende Meteorwasser ist nach Möglichkeit auf privatem Grund versickern zu lassen. Über die Versickerungsmöglichkeiten ist im Zuge der Projektierungs- bzw. Aushubarbeiten im Einvernehmen mit dem städtischen Tiefbauamt zu entscheiden. Die Möglichkeiten der Verdunstung in einem Wasserbecken oder der Einleitung in den Durachkanal sind dabei zu prüfen.

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Quartierplan "Diana"

E.

Art. 19 Umgebungsgestaltung,

Grundsätze

Umgebungsgestaltung

1 Ziel der Bepflanzung und Umgebungsgestaltung innerhalb des Quartierplangebietes ist es, öffentlich zugängliche Aussenräume mit hoher Gestaltungsqualität und urbanem Charakter zu erstellen: - Die Terraingestaltung hat sich den formulierten Zielen des Quartierplanes unterzuordnen. - Im Sinne der urbanen Aussenraumgestaltung sind die Pflanzflächen im Umgebungsgestaltungsplan beispielhaft dargestellt. - für die Bepflanzung und deren Pflege ist der jeweilige Grundeigentümer zuständig. - zur Sicherstellung einer angemessenen Begrünung darf der Grünflächenanteil (inkl. begrünte Flachdächer) nicht kleiner sein als 15 %. Für die Berechnung ist das Merkblatt „Grünflächen in den Industriezonen ID und I“ wegleitend.

Art. 20 Bepflanzungsvorschriften

1 Die Grundzüge und wesentlichen Elemente der Oberflächengestaltung und der Bepflanzung sind im Teilplan 3 „Freiraumgestaltung“ dargestellt. 2 Es sind in erster Linie einheimische und standortgemässe Pflanzen zu verwenden. Es ist eine umweltbewusste Pflege anzustreben. 4 Für Spiel- und Gemeinschaftsflächen (gemäss Art. 28 Abs. 1 BauO) sind die im Teilplan 3 „Freiraumgestaltung“ festgelegten Flächen vorgesehen. 5 Die Spiel- und Gemeinschaftsflächen sind auch bei einer etappenweisen Realisierung vollständig sicherzustellen. Dies ist über entsprechende Dienstbarkeiten bis zur Baueingabe der 1. Etappe zu regeln.

Art. 21 Bäume

1 Die abgehenden Bäume sind mit der im Teilplan 3 „Freiraumgestaltung“ definierten Bepflanzung zu ersetzen.

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Quartierplan "Diana"

F.

Art. 22 Energiekonzept,

Grundsatz

Weitere Bestimmungen

1 Alle Gebäude sind nach MINERGIE-Standard zu erstellen (Ausnahme Showroom AUDI). 2 25% des Energiebedarfs soll durch Grundwassernutzung, Erdwärme oder andere erneuerbare Energiequellen abgedeckt werden. 3 Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein umfassendes Energiekonzept samt Nachweis der Einhaltung des MINERGIE-Standards beizubringen.

Art. 23 Umweltgefahren

1 Mit der Baueingabe ist ein Nachweis über die Hochwassersicherheit zu erbringen, in welchem die Schutzmassnahmen für das Quartier aufgezeigt werden. 2 Die getroffenen Massnahmen dürfen dabei keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf benachbarte Grundstücke haben.

Art. 24 behindertengerechtes

Bauen

1 Die Norm SN 521 500 'behindertengerechtes Bauen' der Centralstelle für Baurationalisierung (CRB) wird als verbindlich erklärt.

Art. 25 Bauten nach altem

Recht

1 Bestehende Bauten sind im Rahmen der baugesetzlichen Bestimmungen in ihrem Bestand garantiert.

Art. 26 Anmerkung im Grundbuch

1 Der Quartierplan ist bei allen Grundstücken im Perimeter im Grundbuch anmerken zu lassen.

Art. 27 Inkrafttreten

1 Der Quartierplan tritt mit der Genehmigung durch das Baudepartement in Kraft.

12

2 Die im Teilplan 5 „Landabtretungen“ vereinbarten privatrechtlichen Vereinbarungen sind vor der Baueingabe rechtlich verbindlich zu regeln.

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