Nutzungsplanung (2007) Änderung GB 65, 461

Plan da zonas · Ramsen

Document

Numer
2/24
Gener
Plan da zonas
Vischnanca
Ramsen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. RR
Decidì
17-01-2017
En vigur dapi
17-01-2017

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Text

Kanton Schaffhausen Regierungsrat

Beschluss vom 17. Januar 2017

Protokoll-Nr. 2/24

Ramsen, Zonenplanänderung GB Nr. 65 und 461; Genehmigung

I. Die Parzelle GB Ramsen Nr. 461, im Besitze der Stiftung Josef Gnädinger, liegt direkt angrenzend an den gemeindeeigenen Fussballplatz. Falls die Stiftung vorhätte, diese Parzelle zu Wohnzwecken zu überbauen, befürchtet die Gemeinde aufgrund der intensiven Nutzung des Sportplatzes Interessenkonflikte zwischen Nutzern und potentiellen Anwohnern, die nur auf der Basis von baulichen Massnahmen (zu Lasten der Gemeinde) sowie einem Nutzungsabbau (zu Laster der Benutzer) geregelt werden könnte. Aus diesen Gründen hat die Gemeinde der Stiftung den Vorschlag eines Landabtausches unterbreitet. Die Stiftung hat dem Landabtausch zugestimmt. Aufgrund des Vorgenannten hat die Gemeindeversammlung am 31. Mai 2016 eine Zonenplanänderung, umfassend –

die Umzonung der Parzelle GB Ramsen Nr. 65 von der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen in die Dorfzone und

–

die Umzonung eines flächengleichen Anteils (gleich gross wie GB Ramsen Nr. 65) der Parzelle GB Ramsen Nr. 461 von der Dorfzone in die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen, beschlossen.

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Die öffentliche Auflage erfolgte vom 4. bis 24. November 2016. Es ist kein Rekurs eingegangen. Mit Schreiben vom 25. November 2016 ersucht der Gemeinderat Ramsen um Genehmigung der Zonenplanänderung durch den Regierungsrat. II. Nach Art. 26 des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG) bzw. Art. 6 i. V. m. Art. 11 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen (Baugesetz) vom 1. Dezember 1997 bedürfen Zonenplanänderungen der Genehmigung des Regierungsrates. Im Genehmigungsverfahren prüft der Regierungsrat die Änderungen auf Recht- und Zweckmässigkeit. Mit der Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten Amtsstellen gemäss kantonaler Umweltschutzorganisation befasst.

Die Prüfung hat ergeben, dass die Zonenplanänderung rechtmässig zustande gekommen ist. Information und Mitwirkung der Bevölkerung im Sinne von Art. 4 RPG waren gewährleistet. Nach dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung wurde die Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwendungen gegen die Änderung vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. III. Auf Antrag des Baudepartementes wird b e s c h l o s s e n : 1.

Die von der Gemeindeversammlung Ramsen am 31. Mai 2016 beschlossene Zonenplanänderung, umfassend –

die Umzonung der Parzelle GB Ramsen Nr. 65 von der Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen in die Dorfzone und

–

die Umzonung eines flächengleichen Anteils (gleich gross wie GB Ramsen Nr. 65) der Parzelle GB Ramsen Nr. 461 von der Dorfzone in die Zone für öffentliche Bauten, Anlagen und Grünflächen, wird genehmigt.

2.

Mitteilung an: –

Gemeinderat, 8262 Ramsen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt)

–

Baudepartement ([email protected])

–

Rechtsdienst Baudepartement ([email protected])

–

Planungs- Naturschutzamt ([email protected]) unter Beilage der genehmigten Unterlagen

–

Grundbuchamt ([email protected])

–

Stadtplanung ([email protected])

–

Amt für Geoinformation ([email protected])

–

Bauinspektorat ([email protected])

–

Amt für Grundstückschätzung ([email protected])

DER STAATSSCHREIBER: Dr. Stefan Bilger 2

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