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Plan d'utilisaziun spezial · Dörflingen

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Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Dörflingen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Vischnanca
Autoritad
Gemeinde
Approvà da
Kt. BD
Decidì
27-01-2006
En vigur dapi
27-01-2006

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Text

Kanton Schaffhausen Baudepartement Regierungsgebäude CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch

Telefon 052 632 7:3 01 Fax 052 632 70 46 [email protected]

Dörflingen; Quartierplan "Mor­ gen", Genehmigung

Schaffhausen,27.Januar2006

Verfügung 1. Der. Gemeinderat Dörflingen hat am 6. Dezember 2005 'deri Quartierplan " Morgen" be­ schlossen. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 9. Dezember bis 31. Dezember 2005. Die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief vom 7. Dezember 2005 benachrichtigt. Es sind keine Einsprachen eingegangen. Mit Schreiben vom 7. Dezember 2005 ersucht der Gemeinderat Dörflingen um Genehmi­ gung des Quartierplanes "Morgen" durch das Baudepartement.

II. 1. Quartierpläne und deren Änderungen bedürfer;i gemäss Art. 14 Abs. 4 des Gesetzes über die Raumplanung und das öffentliche Baurecht im Kanton Schaffhausen vom 1. Dezember 1997 (BauG) der Genehmigung durch das Baudepartement. Im Genehmi­ gungsverfahren prüft das Baudepartement die Planung auf Recht- und Zweckmässig­ keit. Mit dieser Prüfung waren die mit raumwirksamen Aufgaben betrauten kantonalen Amtsstellen befasst. 2. Die Prüfung hat ergeben, dass der Quartierplan rechtmässig zustande gekommen ist. Nach dem Beschluss durch den Gemeinderat wurde der Quartierplan öffentlich aufge­ legt und die betroffenen Grundeigentümer wurden mit eingeschriebenem Brief benach­ richtigt. Im Genehmigungsverfahren wurden keine Einwände gegen den Quartierplan "Morgen" vorgebracht. Die nachgesuchte Genehmigung kann somit erteilt werden. 3. Der Einlenker der neuen Erschliessungsstrasse in die Kantonsstrasse ist in Zusam­ menarbeit mit dem kantonalen Tiefbauamt auszuführen.

111. Demgemäss wird v e r f ü g t: 1. Der vom Gemeinderat Dörflingen am 6. Dezember 2005 beschlossene Quartierplan "Mor­ gen" wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8239 Dörflingen (die genehmigten Unterlagen werden durch das Planungs- und Naturschutzamt versandt) - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt (unter Beilage der genehmigten Akten) - Grundbuchamt - EKS, Rheinstrasse 37, 8200 Schaffhausen - Rechtsdienst des Baudepartementes - Vermessungsamt - Tiefbauamt - Bauinspektorat - Amt für Lebensmittelkontrolle und Umweltschutz - Amt für Grundstückschätzung

· Baudep�ßent des Kqn}Of)s' Schaffhausen Der l\l�irrl' (eher

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P'��ns-Peter Lenherr JRegierungspräsident

- Quartierplan "Morgen" (3-fach)

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