Nutzungsplanung Bibern (1992) Änderung Materialabbauzone
Plan da zonas · Thayngen
Document
- Numer
- Bo/BM/41/10
- Gener
- Plan da zonas
- Vischnanca
- Thayngen
- Chantun
- Schaffhausen
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeinde
- Approvà da
- Kt. RR
- Decidì
- 31-10-1995
- En vigur dapi
- 31-10-1995
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Schaffhausen
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Text
AUSZUG aus dem
PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES DES KANTONS SCHAFFHAUSEN Nr. Bo/BM/41/10
Bibern; Genehmigung einer Zonenplanänderung
vom 31. Oktober 1995
1. Die Gemeindeversammlung Bibern hat am 23. Juni 1995 eine Aenderung des Zo nenplanes beschlossen. Diese Aenderung bedarf der Genehmigung des Regie rungsrates.
II. Eine Totalrevision des Zonenplanes der Gemeinde Bibern wurde am 7. Juli 1992 durch den Regierungsrat genehmigt. Von der Genehmigung ausgeschlossen wurde die im Zonenplan ausgewiesene Materialabbauzone, da die notwendigen Abklärungen der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsbericht Stufe 1) fehlten. Für die geplante Erweiterung der Tongrube "Biberegg" der Portland-Cementwerk Thayngen AG (PCwr) ist eine Materialabbauzone auszuscheiden. Im Rahmen dieser Zonenplanänderung ist auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Sinne von Art. 9 des Bundesgesetzes über den Umweltschutz vom 7. Oktober 1983 durchzuführen, wobei das zweistufige Verfahren zur Anwendung gelangt. Das massgebliche Verfahren für die erste Stufe der UVP ist die Zonenplanänderung. Grundlage zur Beurteilung der Umweltverträglichkeit, Stufe 1, bildeten die Voruntersuchung vom September 1992, der Bericht zum Rodungsgesuch vom März 1994, der Bericht "Vorprojekt und UV-Bericht 1. Stufe" vom März 1994 sowie der Ergänzungsbericht zum "Vorprojekt und UV-Bericht 1. Stufe" vom Januar 1995. Mit Schreiben vom 25. April 1995 hat die Koordinationsstelle für Umweltschutz dem Gemeinderat Bibern den Bericht und Antrag der UVP-Fachstelle zukommen lassen.
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Dabei wurde die Umweltverträglichkeit der geplanten Erweiterung der Tongrube "Biberegg" festgestellt. Mit Schreiben vom 10. April 1995 hat das Bundesamt für Umwelt, Wald und Land schaft die nachgesuchte Rodungsbewilligung in Aussicht gestellt. Die gegen das Rodungsgesuch erhobene Einsprache sowie die Einwendung gegen den Umweltverträglichkeitsbericht 1. Stufe wurden zurückgezogen. Die Einwohnergemeinde Bibern hat am 23. Juni 1995 einer Zonenplanänderung zur Erweiterung der Tongrube "Biberegg" zugestimmt und die im Zonenplan bezeichneten Parzellen der Materialabbauzone M gemäss Art. 60ff der Bauordnung vom 27.09.1991 zugewiesen. Während der öffentlichen Planauflage, welche vom 4. August 1995 bis zum 24. August 1995 dauerte, sind keine Rekurse eingegangen. Mit Schreiben vom 20. September 1995 ersucht der Gemeinderat Bibern um Genehmigung der Aenderung des Zonenplanes.
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III. Auf Antrag des Baudepartementes wird beschlossen: 1. Die von der Gemeindeversammlung Bibern am 23. Juni 1995 beschlossene Aenderung des Zonenplanes wird genehmigt. 2. Mitteilung an: - Gemeinderat, 8242 Bibern (eingeschrieben); die genehmigten Pläne werden durch das Planungs- und Naturschutzamt ein geschrieben versandt - Baudepartement - Planungs- und Naturschutzamt, unt_er Beilage der genehmigten und unterzeichneten Pläne -
Rechtsdienst des Baudepartementes
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Kantonsforstamt
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Hochbauamt
- Tiefbauamt - Grundbuchamt - Amt für Grundstückschätzungen - Meliorations- und Vermessungsamt - Landwirtschaftsamt - Kantonales Laboratorium -
EKS, Elektrizitätswerk des Kantons Schaffhausen
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