KbS Nr. 75: Schaffhausen Talberg

Cataster dals lieus contaminads · Schaffhausen

Document

Numer
75
Gener
Cataster dals lieus contaminads
Vischnanca
Schaffhausen
Chantun
Schaffhausen
Nivel
Chantun
Approvà da
Kt. IKL
Decidì
31-08-2005
En vigur dapi
31-08-2005

Karte

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Datotecas

Text

Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

5059

Bezeichnung:

Talberg

Datum Verfügung:

31.08.2005

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Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 75

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Sperrgut, Kehricht, Bauschutt, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

beendet ca. 1940-1945

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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Kataster der belasteten Standorte Ablagerungsstandort Gemeinde:

Schaffhausen

Grundbuch-Nr.:

5532

Bezeichnung:

Talberg

Datum Verfügung:

31.08.2005

Status gemäss AltlV*:

nicht untersuchungsbedürftig

KBS-Nr: 75

Durchgeführte Untersuchungen: bereits festgestellte Einwirkungen: gefährdete Umweltbereiche: Massnahmen zum Schutz der Umwelt: besondere Vorkommnisse: abgelagertes Material:

Sperrgut, Kehricht, Bauschutt, Aushub

Menge (m³):

unbekannt

Zeitraum der Ablagerung:

beendet ca. 1940-1945

Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Ausdehnung des Standortes, der sich u.U. über mehrere Parzellen erstrecken kann. Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und sind nicht rechtsverbindlich. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Interkantonale Labor (E-Mail: [email protected]).

* AltlV: Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlasten-Verordnung, AltlV, 814.680)

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